Vor der Aufgabebilanz erstellen Sie eine reguläre Schlussbilanz – das ist die Bilanz zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe für das laufende Geschäftsjahr. Erst danach folgt die Aufgabebilanz, die zusätzlich alle Verkäufe und Privatentnahmen erfasst.

1. Die Schlussbilanz

  • Das ist der normale Jahresabschluss, wie er jedes Jahr durchgeführt wird.
  • Die Schlussbilanz bildet den Betriebszustand direkt vor der Aufgabe ab – also: welche Wirtschaftsgüter sind vorhanden, wie hoch ist das Eigenkapital etc.
  • Sie enthält alle Werte so, wie sie bisher in der Buchhaltung stehen (die sogenannten Buchwerte).

2. Die Aufgabebilanz

  • Diese zeigt, was mit den Wirtschaftsgütern nach der Entscheidung zur Aufgabe passiert ist:
    • Was wurde verkauft?
    • Was wurde ins Privatvermögen übernommen?
    • Was ist dadurch an stillen Reserven aufzudecken?
  • Sie wird direkt danach auf denselben Stichtag erstellt.
  • Hier werden alle Werte neu bewertet, meist zu den tatsächlichen Marktwerten. Dadurch zeigt die Aufgabebilanz den tatsächlichen Gewinn oder Verlust aus der Betriebsaufgabe. Sie setzt also auf der Schlussbilanz auf, ersetzt sie aber nicht.

Gut zu wissen

  • Die Gegenstände dürfen erst nach der Erstellung der Schlussbilanz verkauft oder entnommen werden.
  • Zuerst kommt der reguläre Abschluss (Schlussbilanz) mit allen Buchwerten.
  • Danach folgt die Aufgabebilanz, in der die Verkäufe und Überführungen mit den entsprechenden Teilwerten eingetragen werden.

Was ist eine Aufgabebilanz?