Aktuelle Fristen
Aktuelle Fristen E-Bilanz & Offenlegung
Behalten Sie den Überblick über die wichtigsten Abgabe- und Offenlegungsfristen. Hier finden Sie die regulären gesetzlichen Fristen für die Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt und die Offenlegung Ihrer Jahresabschlüsse im Unternehmensregister.
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E-Bilanz · Beratene Fälle
E-Bilanz 2025
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01.03.2027
Frist zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt, sofern Sie durch einen Steuerberater vertreten werden.
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E-Bilanz · Nicht beratene Fälle
E-Bilanz 2025
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31.07.2026
Frist zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt, wenn Sie die Steuererklärung selbst abgeben.
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Offenlegung · Bundesanzeiger
Jahresabschluss 2025
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31.12.2026
Offenlegung der Rechnungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12.2025 im Unternehmensregister.
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Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.
Im Einzelfall können abweichende rechtliche oder steuerliche Vorgaben gelten.
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Wichtig zu wissen
Folgen einer verspäteten Abgabe
Wer gesetzliche Fristen für E-Bilanz oder Offenlegung überschreitet, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen. eBilanz+ hilft Ihnen dabei, die Abgabe rechtzeitig und stressfrei zu erledigen.
- Verspätungszuschläge
- Wird die Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden – in der Regel 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 € pro angefangenem Monat (§ 152 Abs. 5 AO). Die Nichtübermittlung der E-Bilanz selbst kann das Finanzamt zusätzlich mit einem Zwangsgeld nach §§ 328 ff. AO durchsetzen.
- Ordnungsgeld
- Bei nicht fristgerechter Offenlegung im Unternehmensregister droht ein Ordnungsgeldverfahren. Der Regelrahmen liegt zwischen 2.500 € und 25.000 €. Wird die Offenlegung nach Androhung, aber noch vor der Festsetzung nachgeholt, ermäßigt sich das Ordnungsgeld nach § 335 Abs. 4 HGB auf 500 € für Kleinstkapitalgesellschaften und 1.000 € für kleine Kapitalgesellschaften.
- Fristen sicher einhalten
- Mit eBilanz+ erstellen Sie Ihre E-Bilanz oder Offenlegungsdatei in wenigen Schritten – importieren Sie Ihre Buchhaltungsdaten und übermitteln Sie diese direkt an Finanzamt oder Unternehmensregister.