Steuerjahr 2026
Aktuelle Fristen E-Bilanz & Offenlegung
Behalten Sie den Überblick über die wichtigsten Abgabe- und Offenlegungsfristen. Hier finden Sie die verbindlichen Deadlines für die Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt und die Offenlegung Ihrer Jahresabschlüsse im Unternehmensregister.
-
E-Bilanz · Beratene Fälle
E-Bilanz 2024
-
30.04.2026
Frist zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt, sofern Sie durch einen Steuerberater vertreten werden.
-
E-Bilanz · Nicht beratene Fälle
E-Bilanz 2025
-
31.07.2026
Frist zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt, wenn Sie die Steuererklärung selbst abgeben.
-
Offenlegung · Bundesanzeiger
Jahresabschluss 2025
-
31.12.2026
Offenlegung der Rechnungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12.2025 im Unternehmensregister.
Wichtig zu wissen
Folgen einer verspäteten Abgabe
Wer gesetzliche Fristen für E-Bilanz oder Offenlegung überschreitet, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen. eBilanz+ hilft Ihnen dabei, die Abgabe rechtzeitig und stressfrei zu erledigen.
- Verspätungszuschläge
- Wird die E-Bilanz nicht fristgerecht an das Finanzamt übermittelt, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden – in der Regel 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat.
- Ordnungsgeld
- Bei nicht fristgerechter Offenlegung im Unternehmensregister droht ein Ordnungsgeldverfahren. Das Ordnungsgeld beträgt regelmäßig mindestens 2.500 € und kann bei Wiederholung deutlich höher ausfallen.
- Fristen sicher einhalten
- Mit eBilanz+ erstellen Sie Ihre E-Bilanz oder Offenlegungsdatei in wenigen Schritten – importieren Sie Ihre Buchhaltungsdaten und übermitteln Sie diese direkt an Finanzamt oder Unternehmensregister.