Mit dem Online-Tool von eBilanz+ erstellen und übermitteln Sie Ihre E-Bilanz in wenigen Minuten. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen.
Schritt 1: Benutzerkonto bei eBilanz+ anlegen
eBilanz+ ist eine webbasierte Software, die Sie nicht herunterladen müssen. Sie erledigen alle Eingaben direkt hier im Browser, genauso, wie Sie es vom offiziellen Finanzamtsportal „Mein ELSTER“ kennen. So sparen Sie sich nicht nur regelmäßige Updates, sondern haben auch jederzeit sowie von jedem Gerät aus Zugriff auf Ihre Daten.
Erstellen Sie dazu zunächst ein Benutzerkonto über folgenden Link:
https://ebilanzplus.de/register
Gut zu wissen: eBilanz+ ist mandantenfähig. Das bedeutet, Sie können unter Ihrem Benutzerkonto beliebig viele Unternehmen und E-Bilanzen parallel erstellen und müssen sich nicht jedes Mal neu registrieren.
Schritt 2: Unternehmensdaten erfassen
Nach Ihrer Registrierung bei eBilanz+ tragen Sie zunächst die Unternehmensdaten ein, für das Sie die E-Bilanz erstellen möchten. Hierfür benötigen Sie lediglich die Stammdaten des Unternehmens (Firmenname, Anschrift) sowie die 13-stellige ELSTER-Steuernummer.
Bei Personengesellschaften müssen Sie außerdem noch die einzelnen Gesellschafter erfassen.
Gut zu wissen: Falls sich die Daten des Unternehmens (z.B. die Anschrift) später einmal ändern sollten, können Sie das Unternehmen hier jederzeit bearbeiten. Die aktualisierten Daten gelten automatisch für alle offenen und zukünftigen Vorgänge.

Schritt 3: Einen Vorgang anlegen
Haben Sie das Unternehmen erfolgreich gespeichert, können Sie auch schon sofort eine E-Bilanz erstellen. Klicken Sie dazu in der Unternehmensübersicht einfach auf "Neuer Vorgang".
In der Regel wollen Sie einen Jahresabschluss für das Finanzamt erstellen. Wählen Sie dies entsprechend als Bilanzart aus.
Das Finanzamt nutzt Ihre E-Bilanz als Grundlage für die steuerliche Festsetzung. Es benötigt daher immer eine so genannte Steuerbilanz, welche nur die steuerlich zulässigen Positionen und Wertansätze enthält.
Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Ihre Handelsbilanz als Grundlage der E-Bilanz zu verwenden. Dann müssen Sie in einer zusätzlichen Spalte die "Überleitungsrechnung" angeben, also die Wertänderungen bzw. Unterschiede zwischen Steuer- und Handelsbilanz.
Gut zu wissen: Wenn Sie zur Offenlegung Ihrer Bilanz im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister verpflichtet sind, empfiehlt es sich, die Handelsbilanz inklusive Überleitungsrechnung zu verwenden. So können Sie dieselben Daten anschließend direkt für die Offenlegung nutzen.
Sind Handels- und Steuerbilanz identisch, handelt es sich um eine sogenannte Einheitsbilanz, die Sie ebenfalls für die Offenlegung verwenden können.

Schritt 4: Das E-Bilanz-Formular ausfüllen
Nachdem Sie die grundlegenden Optionen für die E-Bilanz ausgewählt und gespeichert haben, öffnet sich im nächsten Schritt der E-Bilanz-Editor. Sie sehen dort zunächst das Bilanz-Formular. Bei einem Jahresabschluss kommen aber noch weitere Berichtsbestandteile hinzu, wie z.B. die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anlagenspiegel – oder bei Pesonengesellschaften die steuerliche Gewinnermittlung sowie die Kapitalkontenentwicklung. Zwischen diesen Formularen navigieren Sie über die Tabs.
Die Stammdaten wurden aus den von Ihnen bisher gemachten Angaben bereits ausgefüllt und müssen in der Regel nicht weiter bearbeitet werden.
Zum Ausfüllen der weiteren Formulare haben Sie nun zwei Möglichkeiten:
Schritt 4 a): Import der Kontensalden aus Ihrer Buchhaltungssoftware
Unterstützt Ihre Buchhaltungssoftware den Export einer Summen- und Saldenliste (Achtung: Keine Transaktionsliste), können Sie die benötigten Werte einfach importieren. Dazu klicken Sie auf "Importieren", wählen Ihr Buchhaltungsprogramm aus und laden dann die Summen- und Saldenliste hoch.
eBilanz+ ordnet die einzelnen Buchhaltungskonten (z.B. aus SKR03 und SKR04) automatisch den offiziellen E-Bilanz-Feldern zu. Sie haben darüberhinaus jederzeit die Möglichkeit, diese Zuordnung zu ergänzen oder zu korrigieren.
Gut zu wissen: Die Zuordnung der Buchhaltungs-Konten zu den E-Bilanz-Feldern müssen Sie nur einmalig pro Unternehmen vornehmen. Die Zuordnungen werden für die Folgejahre automatisch gespeichert.
Schritt 4 b): Manuelles Ausfüllen des E-Bilanz-Formulars
Liegt Ihnen keine importierbare Summen- und Saldenliste vor, können Sie das E-Bilanz-Formular selbstverständlich auch vollständig manuell ausfüllen. Hier empfehlen wir Ihnen die Funktion "Nach Feldern & Konten suchen..." zu nutzen, um gezielt nach den richtigen Feldern zu suchen.
Die Berichtsbestandteile bei der E-Bilanz sind standardmäßig baumförmig aufgebaut, mit der Endsumme jeweils ganz oben. Über die Auswahl "Ebene" oder die kleinen Pfeile links an den Positionen können sie die Gliederungstiefe aus- oder einklappen. Ausgegraute Felder sind Summenfelder und müssen detaillierter auf den tieferen Ebenen angegeben und berechnet werden. Diese Detailtiefe ist vom Finanzamt vorgegeben und kann nicht umgangen werden.
Bei einigen Summenfeldern ist auch eine direkte Eingabe möglich, wodurch die tieferen Positionen deaktiviert werden.
Gut zu wissen: Da Sie durch den Import einer Summen- und Saldenliste erheblichen Aufwand sparen, empfehlen wir Ihnen auf eine Buchhaltungssoftware zu wechseln, die dies untersützt; wie z.B. unsere Partner BuchhaltungsButler, Collmex, Kontolino! oder Sage Active.

Schritt 5: Validieren der E-Bilanz
Nachdem Sie Ihre Salden in das E-Bilanz-Formular importiert oder manuell eingegeben haben, steht die Validierung an. Dabei handelt es sich um die obligatorische Prüfung der gesamten E-Bilanz durch ELSTER, bevor sie versendet werden kann. So wird sichergestellt, dass nur inhaltlich plausible und technisch korrekte Daten an das Finanzamt übermittelt werden.
Werden dabei Fehler festgestellt, erhalten Sie ein entsprechendes Fehlerprotokoll. Dieses enthält bei uns zusätzlich hilfreiche Hinweise dazu, was der jeweilige Fehler bedeutet und wie Sie ihn beheben können.
Gut zu wissen: Sie können Ihre gesamte E-Bilanz jederzeit als PDF-Vorschau anzeigen lassen. Etwaige Abweichungen lassen sich dort meist deutlich schneller erkennen als in den einzelnen Formularfeldern.

Schritt 6: Übermitteln der E-Bilanz
Geschafft! Ist die E-Bilanz durch ELSTER erfolgreich überprüft worden, kann sie sofort an das Finanzamt übermittelt werden.
Hierfür benötigen Sie Ihr ELSTER-Zertifikat, mit welchem Sie sich auch bei "Mein ELSTER" einloggen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrem Personalausweis zu verifizieren.
Nach der Übermittlung erhalten Sie ein Übertragungsprotokoll. Dieses stammt direkt vom Finanzamt und bestätigt den Eingang der Bilanz. Auf der linken Seiten finden Sie hochkant das so genannte "Transferticket" aufgedruckt, anhand dessen das Finanzamt Ihren Vorgang finden kann, falls es hier zu Rückfragen kommen sollte.
Gut zu wissen: Das Übertragungsprotokoll enthält außer Ihren Stammdaten keine weiteren Daten. Die E-Bilanz Übertragung wird auch grundsätzlich nicht in Ihrem "Mein ELSTER"-Konto angezeigt.

Noch Fragen?
Wie Sie sehen, ist es gar nicht schwer, eine E-Bilanz selbst zu erstellen – oft sind nur wenige Schritte nötig.
Sollte dennoch an irgendeiner Stelle etwas unklar bleiben, zögern Sie bitte nicht, unseren Help-Desk zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie in der Regel innerhalb weniger Stunden und können die meisten Fragen mit wenigen Tipps oder gezielten Handgriffen lösen.
Ihr eBilanz+ Team
Über den Autor:
Max Dreßler
Geschäftsführer und Gründer von eBilanz+
Disclaimer:
Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der angegeben Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.
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