Eine E-Bilanz zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln, ist dank des Online-Tools von eBilanz+ in kürzester Zeit erledigt. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt-für-Schritt, wie Sie dabei vorgehen können:
Schritt 1: Benutzerkonto bei eBilanz+ anlegen
eBilanz+ ist eine webbasierte Software, die Sie nicht herunterladen müssen. Sie erledigen alle Eingaben direkt hier im Browser, so wie Sie es auch von dem offiziellen Angebot des Finanzamts mit "Mein ELSTER" gewohnt sind. So sparen Sie sich nicht nur regelmäßige Updates, sondern haben auch von jedem Gerät aus jederzeit Zugriff auf Ihre Daten.
Erstellen Sie dazu zunächst ein Benutzerkonto über folgenden Link:
https://ebilanzplus.de/register
Gut zu wissen: eBilanz+ ist mandantenfähig. Das bedeutet, Sie können unter Ihrem Benutzerkonto beliebig viele Unternehmen und E-Bilanzen parallel erstellen und müssen sich nicht jedes Mal neu registrieren.
Schritt 2: Unternehmensdaten erfassen
Nachdem Sie sich bei eBilanz+ registriert haben, beginnen Sie damit, die Daten für das Unternehmen einzutragen, für das Sie eine E-Bilanz erstellen wollen.
Dafür benötigen Sie lediglich die Stammdaten des Unternehmens (Firmenname, Anschrift) sowie die 13-stellige ELSTER-Steuernummer.
Bei Personengesellschaften müssen Sie außerdem noch die einzelnen Gesellschafter erfassen.
Gut zu wissen: Falls sich die Angaben (z.B. die Steuernummer) des Unternehmens irgendwann ändern sollten, können Sie das Unternehmen hier jederzeit bearbeiten. Die neuen Angaben gelten dann für alle noch offenen, bzw. zukünftigen Vorgänge.
Schritt 3: Einen Vorgang anlegen
Haben Sie das Unternehmen erfolgreich gespeichert, können Sie auch schon sofort eine E-Bilanz erstellen. Klicken Sie dazu in der Unternehmensübersicht einfach auf "Neuer Vorgang".
In der Regel wollen Sie einen Jahresabschluss für das Finanzamt erstellen. Wählen Sie dies entsprechend als Bilanzart aus.
Das Finanzamt wird Ihre E-Bilanz dazu nutzen, um Ihre Steuern festzusetzen. Es benötigt daher immer eine so genannte Steuerbilanz, welche nur die steuerlich zulässigen Positionen und Wertansätze enthält.
Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Ihre Handelsbilanz als Grundlage der E-Bilanz zu verwenden. Dann müssen Sie in einer zusätzlichen Spalte die "Überleitungsrechnung" angeben, also die Wertänderungen bzw. Unterschiede zwischen Steuer- und Handelsbilanz.
Gut zu wissen: Wenn Sie zur Offenlegung Ihrer Bilanz im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister verpflichtet sind, ist es sinnvoll, die Handelsbilanz inkl. Überleitungsrechnung zu verwenden, da Sie diese dann auch gleich für die Offenlegung weiterverwenden können. Falls Ihre Steuerbilanz und Handelsbilanz gleich sind, handelt es sich um eine so genannte Einheitsbilanz, die Sie ebenfalls für die Offenlegung verwenden können.
Schritt 4: Das E-Bilanz-Formular ausfüllen
Nachdem Sie die grundlegenden Optionen für die E-Bilanz ausgewählt und gespeichert haben, öffnet sich im nächsten Schritt der E-Bilanz-Editor. Sie sehen dort zunächst das Bilanz-Formular. Bei einem Jahresabschluss kommen aber noch weitere Berichtsbestandteile hinzu, wie z.B. die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anlagenspiegel – oder bei Pesonengesellschaften die steuerliche Gewinnermittlung sowie die Kapitalkontenentwicklung. Zwischen diesen Formularen navigieren Sie über die Tabs.
Die Stammdaten wurden aus den von Ihnen gemachten Angaben bereits ausgefüllt und müssen in der Regel nicht weiter bearbeitet werden.
Zum Ausfüllen der Formulare haben Sie nun zwei Möglichkeiten:
Schritt 4 a): Import der Kontensalden aus Ihrer Buchhaltungssoftware
Unterstützt Ihre Buchhaltungssoftware den Export einer Summen- und Saldenliste (Achtung: Keine Transaktionsliste), können Sie die benötigten Werte einfach importieren. Dazu klicken Sie auf "Importieren", wählen dann Ihr Buchhaltungsprogramm aus und laden Sie die Summen- und Saldenliste hoch.
eBilanz+ ordnet die einzelnen Buchhaltungskonten (aus SKR03 und SKR04) automatisch den offiziellen E-Bilanz-Feldern zu. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diese Zuordnung zu ergänzen oder zu korrigieren.
Gut zu wissen: Die Zuordnung der Buchhaltungs-Konten zu den E-Bilanz-Feldern müssen Sie nur einmalig pro Unternehmen vornehmen; die Zuordnungen werden für die Folgejahre gespeichert.
Schritt 4 b): Manuelles Ausfüllen des E-Bilanz-Formulars
Liegt Ihnen keine importierbare Summen- und Saldenliste vor, haben Sie selbstverständlich dennoch die Möglichkeit, das E-Bilanz-Formular manuell auszufüllen. Hier empfehlen wir Ihnen die Funktion "Nach Feldern & Konten suchen..." zu nutzen, um gezielt nach den richtigen Feldern zu suchen.
Die Berichtsbestandteile bei der E-Bilanz sind standardmäßig baumförmig aufgebaut, mit der Endsumme jeweils ganz oben. Über die Auswahl "Ebene" oder die kleinen Pfeile links an den Positionen können sie die Gliederungstiefe aus- oder einklappen. Ausgegraute Felder sind Summenfelder und müssen detaillierter auf den tieferen Ebenen angegeben und berechnet werden. Diese Detailtiefe ist vom Finanzamt vorgegeben und kann nicht umgangen werden.
Bei einigen Summenfeldern ist auch eine direkte Eingabe möglich, wodurch die tieferen Positionen deaktiviert werden.
Gut zu wissen: Da Sie durch den Import einer Summen- und Saldenliste erheblichen Aufwand sparen, empfehlen wir Ihnen auf eine Buchhaltungssoftware zu wechseln, die dies untersützt; wie z.B. unsere Partner BuchhaltungsButler, Collmex, Kontolino! oder Sage Active.
Schritt 5: Validieren der E-Bilanz
Nachdem Sie Ihre Salden in das E-Bilanz-Formular importiert oder eingegeben haben, ist es Zeit, die E-Bilanz zu validieren. Dies ist die obligatorische Überprüfung der gesamten E-Bilanz auf Fehler durch ELSTER vor dem Versand. So wird sichergestellt, dass Sie dem Finanzamt nur inhaltlich plausible Vorgänge übermitteln. Sollten dabei inhaltliche oder technische Fehler gefunden werden, erhalten Sie ein entsprechendes Fehlerprotokoll. Dieses enthält bei uns außerdem hilfreiche Hinweise, was der jeweilige Fehler genau bedeutet und wie Sie ihn beheben könnten.
Gut zu wissen: Sie haben bei uns jederzeit die Möglichkeit, Ihre gesamte E-Bilanz als PDF-Ausdruck anzusehen. Hier erkennen Sie etwaige Abweichungen in der Regel schneller, als in den Formularfeldern.
Schritt 6: Übermitteln der E-Bilanz
Geschafft! Ist die E-Bilanz durch ELSTER erfolgreich validiert worden, kann Sie sofort an das Finanzamt übermittelt werden.
Hierzu benötigen Sie Ihr ELSTER-Zertifikat, mit welchem Sie sich auch bei "Mein ELSTER" einloggen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrem Personalausweis zu verifizieren.
Nach der Übermittlung erhalten Sie ein Übertragungsprotokoll. Dieses stammt direkt vom Finanzamt und bestätigt den Eingang der Bilanz. Auf der linken Seiten finden Sie hochkant das so genannte "Transferticket" aufgedruckt, anhand dessen das Finanzamt Ihren Vorgang finden kann, falls es hier zu Rückfragen kommen sollte.
Gut zu wissen: Das Übertragungsprotokoll enthält außer Ihren Stammdaten keine weiteren Daten. Die E-Bilanz Übertragung wird auch grundsätzlich nicht in Ihrem "Mein ELSTER"-Konto angezeigt.
Noch Fragen?
Wie Sie sehen, ist es eigentlich gar kein Problem, eine E-Bilanz selbst zu erstellen und das kann schon in wenigen Schritten erledigt sein. Sollte Ihnen dennoch bei irgendeinem dieser Schritte etwas unklar geblieben sein, zögern Sie bitte nicht, uns umgehend über unseren Help-Desk zu kontaktieren! Wir helfen Ihnen in der Regel innerhalb weniger Stunden weiter und können die meisten Probleme mit einigen Tipps oder Handgriffen lösen.
Ihr eBilanz+ Team
Disclaimer: Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der angegeben Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen. Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.