Eine Fehlermeldung zum steuerlichen Betriebsvermögensvergleich (BVV) tritt in der Regel auf, wenn der im BVV ermittelte Gewinn nicht mit dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) übereinstimmt.

Typische Ursachen für solche Abweichungen sind:

  • Stammkapital in der Bilanz fehlt oder Änderungen (z.B. Einlagen) wurden im BVV nicht erfasst
  • Gewinn-/Verlustvortrag wurde in der Bilanz nicht angegeben
  • Ausschüttungen sind im BVV nicht erfasst
  • Nicht gedeckter Fehlbetrag ist in der Bilanz falsch ausgewiesen
  • Ergebnisverwendung (z.B. Bildung von Kapitalrücklagen) wurde nicht erfasst

Falls der Fehler bereits im Vorjahr gemacht wurde, müssen Sie zunächst die Vorjahresbilanz korrigieren.

Wie fülle ich den Betriebsvermögensvergleich aus?

Was ist der "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag"?