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Bilanz und GuV abschließen

Bilanz erfassen: Füllen Sie die Bilanz vollständig aus.

Wie importiere ich Bilanzdaten in eBilanz+?

Wie fülle ich das E-Bilanz-Formular manuell aus?

Gut zu wissen: Tragen Sie das Eigenkapital des Vorjahres im Feld "Anfangskapital" der Bilanz ein. Anfangskapital

Hinweis: Berücksichtigen Sie Kapitalveränderungen, indem Sie – falls vorhanden – Kapitalanpassungen, Einlagen, Entnahmen, Umschichtungen sowie Änderungen durch Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage auch in der Bilanz eintragen.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfassen: Füllen Sie die GuV vollständig aus.

Hinweis: Sobald Sie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vollständig ausgefüllt haben, wird der Jahresüberschuss/-fehlbetrag automatisch in Ihre Bilanz übernommen.

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Eigenkapital im Betriebsvermögensvergleich (BVV): Das Eigenkapital des aktuellen Wirtschaftsjahrs wird basierend auf den vorherigen Eingaben automatisch im BVV berechnet.

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Jahresergebnis abgleichen: Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag im BVV sollte nun mit dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV übereinstimmen.