Damit eine Bilanz korrekt ist, müssen die Summen der Aktiv- und Passivseite immer identisch sein.

Einfach erklärt: Diese Übereinstimmung wird als „ausgeglichene Bilanz“ bezeichnet.

Aufbau einer Bilanz

  • Aktivseite: Zeigt, wie das Kapital verwendet wird – also, wo das Geld im Unternehmen gebunden ist.
  • Passivseite: Zeigt, woher das Kapital stammt – also, wie das Vermögen finanziert wurde. Sie stellt die Mittelherkunft dar.

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung Ihrer Bilanzdaten an die Finanzverwaltung.
 Sie ersetzt kein Buchhaltungssystem – eine ausgeglichene Bilanz sollte daher bereits in Ihrer Buchhaltung vorliegen.

Sie nutzen noch keine bilanzierungsfähige Buchhaltungssoftware?

Falls Sie bisher keine Buchhaltungssoftware oder eine Lösung ohne Funktion zur Bilanzerstellung nutzen, empfehlen wir den Umstieg auf eine Software mit geeigneten Exportmöglichkeiten für die E-Bilanz, wie z.B. unsere Partner: 
BuchhaltungsButler, Collmex, Kontolino! oder Sage Active.

Wechselguide

Ihre Buchhaltung ist ausgeglichen, aber die E-Bilanz nicht?

Wenn die Bilanz in Ihrem Buchhaltungsprogramm korrekt ist, die importierte E-Bilanz jedoch abweichende Summen aufweist, können unter anderem die folgenden Ursachen dafür verantwortlich sein:

1. Fehlerhafte oder unvollständige Kontenzuordnung

Überprüfen Sie beim Import, ob alle Konten den richtigen E-Bilanz-Feldern zugeordnet wurden.
 Fehler entstehen häufig, wenn eigene Konten genutzt werden, die nicht im Standardkontenrahmen enthalten sind. So gehen Sie vor:

1

Prüfen Sie, ob alle Konten einer E-Bilanz-Position zugeordnet sind. Nicht zugeordnete Konten sollten Sie manuell dem entsprechenden E‑Bilanz‑Feld zuweisen.

2

Zwischensummenfelder bleiben ohne Zuordnung und können ignoriert werden.

3

Vortragskonten (z.B. Debitoren, Kreditoren) müssen ebenfalls nicht zugeordnet werden, da die Summen bereits in den Bilanzwerten enthalten sind. Eine zusätzliche Zuordnung würde zu Doppelungen führen.

4

Passen Sie den Kontenrahmen gegebenenfalls an. Kontenzuordnung

Detaillierte Anleitung für Ihre Buchhaltungssoftware

2. Sie nutzen Lexware Office?

Lexware Office (früher: lexoffice) bietet leider keine vollständige Unterstützung für die Erstellung einer E-Bilanz. Dennoch haben wir eine detaillierte Anleitung erstellt, mit der Sie – trotz des damit verbundenen höheren Aufwands – eine E-Bilanz mit Lexware Office erstellen können:

Was muss ich beim Import der Bilanzdaten aus Lexware Office beachten?

Falls Ihnen der manuelle Aufwand zu hoch ist und Sie über einen Softwarewechsel nachdenken, finden Sie hier wertvolle Tipps für einen einfachen Wechsel Ihrer Buchhaltungssoftware:

Wechselguide

3. Unvollständige Summen- und Saldenlisten

In manchen Fällen sind die aus der Buchhaltung exportierten Summen- und Saldenlisten nicht vollständig.

Tipp: Vergleichen Sie nach dem Import alle Werte sorgfältig mit Ihrer Originalbilanz und ergänzen Sie fehlende Angaben manuell im E-Bilanz-Formular.

  • Fehlende Saldenvorträge:
 Ohne die Übernahme der Vorjahreswerte (z.B. Stammkapital, Bankguthaben, Verbindlichkeiten, Verlustvortrag) ist die Bilanz nicht plausibel.
    • Stammkapital:
 Das gezeichnete Kapital bleibt in der Regel unverändert (falls es keine Erhöhungen gab) und wird jährlich in gleicher Höhe ausgewiesen – wie im Handelsregister eingetragen.
    • Verlustvortrag:
 Verluste aus dem Vorjahr müssen als Verlustvortrag im neuen Jahr ausgewiesen werden. Sie werden fortgeführt, bis sie durch Gewinne ausgeglichen sind.
  • Negatives Bankkonto: 
Ein negativer Kontostand ist in der Bilanz auf der Passivseite unter „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ auszuweisen.
  • Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag:
 Ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag entsteht, wenn die Verluste eines Unternehmens so hoch sind, dass sie das vorhandene Eigenkapital übersteigen.

    Was ist der "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag"?

Sie finden die Ursache nicht?

Sollten Sie den Fehler nicht selbst beheben können, kontaktieren Sie bitte unseren Support.


Senden Sie uns dazu:

  • die ausgeglichene Bilanz aus Ihrer Buchhaltung (z.B. als PDF-Datei)
  • falls vorhanden, eine Summen- und Saldenliste

So können wir Ihr Anliegen schnell und gezielt prüfen und Ihnen bestmöglich weiterhelfen.