Der Jahresabschluss dient dazu, die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zum Ende eines Geschäftsjahres darzustellen. Er dient als Grundlage für die Besteuerung und als Information für die Gesellschafter und die Öffentlichkeit.

Gut zu wissen: Der Begriff „Jahresabschluss“ wird im Alltag oft als Sammelbegriff für verschiedene Aufgaben verwendet. Rein rechtlich unterscheidet man jedoch zwei Varianten, die im Kern beide aus einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bestehen: dem steuerlichen und dem handelsrechtlichen Jahresabschluss.

Steuerlicher Jahresabschluss

Der steuerliche Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Steuerrechts erstellt und bildet die Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt.

Die E-Bilanz (elektronische Bilanz) ist die elektronische Übermittlung des steuerlichen Jahresabschlusses an das Finanzamt. Sie gilt für alle Unternehmen, die gesetzlich zur Bilanzierung verpflichtet sind oder dies freiwillig tun. Die Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz kann mit eBilanz+ erfolgen.

Handelsrechtlicher Jahresabschluss

Der handelsrechtliche Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt und dient insbesondere der Information von Gesellschaftern, Banken, Gläubigern und der Öffentlichkeit.

Obwohl sich Handels- und Steuerbilanz oft stark ähneln, kann es durch unterschiedliche Bewertungsvorschriften im Detail zu Abweichungen kommen.

Sofern eine Offenlegungspflicht besteht, muss der handelsrechtliche Jahresabschluss im Unternehmensregister offengelegt werden. Dies kann direkt über eBilanz+ oder über die Publikationsplattform des Unternehmensregisters erfolgen.

Gehören die Steuererklärungen zum Jahresabschluss?

Nein. Rein rechtlich gesehen sind Steuererklärungen kein Bestandteil des Jahresabschlusses. Da sie aber auf den Daten des steuerlichen Jahresabschlusses aufbauen, gehören sie für die meisten Unternehmen fest zum jährlichen Abschlussprozess dazu.

Dazu zählen je nach Rechtsform:

  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung (für Kapitalgesellschaften) oder Einkommensteuererklärung (für Einzelunternehmen/Personengesellschaften)

Hinweis: Diese Steuererklärungen können Sie unabhängig vom Jahresabschluss kostenlos über das Portal "Mein ELSTER" an die Finanzverwaltung übermitteln.