Ein
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag entsteht, wenn die Verluste eines Unternehmens so hoch sind, dass sie das vorhandene Eigenkapital übersteigen.
Für Einzelunternehmen gibt es zwei zulässige Methoden, diesen Fehlbetrag in der Bilanz darzustellen:
Darstellung auf der Passivseite (negatives Eigenkapital)
Der Fehlbetrag wird direkt im Eigenkapital als negativer Wert ausgewiesen.
Hinweis: Die Aktivposition „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ bleibt dabei leer.
Darstellung auf der Aktivseite (Umgliederung des Fehlbetrags)
Alternativ kann der Fehlbetrag auf die Aktivseite umgegliedert und dort im Posten „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen werden.
Diese Methode wird häufig gewählt, um negative Werte auf der Passivseite zu vermeiden.
Vorgehensweise:
1
Auf der Passivseite wird das Eigenkapital nicht negativ ausgewiesen, sondern rechnerisch bei Null gestoppt.
2
Der überschüssige Fehlbetrag (die Überschuldung) wird auf die Aktivseite in den Posten „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ eingetragen.
Hinweis: Auf der Passivseite wird in diesem Fall kein Jahresfehlbetrag ausgewiesen – dessen Betrag ist vollständig im Aktivposten „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ enthalten und dort zu berücksichtigen.