Die steuerliche Eröffnungsbilanz ist eine Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktiva) und der Schulden (Passiva) eines Unternehmens zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung.
Einfach erklärt: Sie zeigt, über welches Vermögen ein Unternehmen bei seiner Gründung verfügt und woher die Mittel für dieses Vermögen stammen.
Aus buchhalterischer Sicht wird der Begriff häufig auch anders verwendet: Zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres wird ebenfalls eine sogenannte Eröffnungsbilanz erstellt, die jedoch mit der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen muss. Diese Übereinstimmung nennt man Bilanzidentität. Für diese jährliche Eröffnungsbilanz ist keine E-Bilanz-Übermittlung erforderlich – an das Finanzamt muss nur die Gründungsbilanz übermittelt werden.
Hinweis: Die Übermittlung der Eröffnungsbilanz an das Finanzamt über eBilanz+ ist kostenfrei. Für Kapitalgesellschaften steht eine Assistenzfunktion zur Erstellung der Eröffnungsbilanz zur Verfügung.
Gut zu wissen: Die Eröffnungsbilanz muss nicht offengelegt werden.
Wann muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden?
Wer muss eine Eröffnungsbilanz erstellen?