Nein, eine einmal übermittelte E-Bilanz kann technisch nicht mehr storniert werden. Dies ist eine Vorgabe der Finanzverwaltung.

In solchen Fällen empfehlen wir, sich formlos direkt an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden und mitzuteilen, dass die übermittelte E-Bilanz bitte nicht berücksichtigt werden soll.

Gut zu wissen: Sie können jederzeit eine korrigierte Version einreichen – ohne zusätzliche Kosten.

Wie gehe ich vor, wenn ich meine E-Bilanz korrigieren möchte?