Die Version „erstmalig“ wird verwendet, wenn die E-Bilanz zum ersten Mal für das betreffende Unternehmen und Wirtschaftsjahr an das Finanzamt übermittelt wird. Das ist immer dann der Fall, wenn für dieses Jahr noch keine E-Bilanz eingereicht wurde.
Sie reichen zum ersten Mal die Bilanz für das Geschäftsjahr 2024 ein.