Die richtige Version hängt vom Anlass der Korrektur ab:



Version Wann zu verwenden?
erstmalig
 Bei der ersten Übermittlung einer E-Bilanz für ein bestimmtes Jahr.
berichtigt
 Wenn Sie einen Betragsfehler korrigieren (z.B. Zahlendreher, Rechenfehler oder falsche Angaben).

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geändert
 Wenn Sie eine bestimmte Position anders darstellen möchten (z.B. ein Betrag soll in einer anderen Zeile der E-Bilanz auftauchen).

Mehr Details zur Version „geändert“?

berichtigt und geändert
 Wenn Sie gleichzeitig einen Betragsfehler korrigieren und zusätzlich eine Anpassung in der Darstellung vornehmen.

Mehr Details zur Version „berichtigt und geändert“?

identischer Abschluss mit differenzierteren Informationen
 Wenn Sie zusätzliche Details (z.B. eine genauere Aufschlüsselung oder Kontennachweise) nachreichen, die Bilanz selbst aber gleich bleibt.

Mehr Details zur Version „identischer Abschluss mit differenzierteren Informationen“?

sonstige Korrektur
 Für alle Änderungen außerhalb von Bilanz oder GuV – z.B. bei Änderung der Steuernummer, des Unternehmenszwecks oder des Wirtschaftsjahres.

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“?