Sobald es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Personengesellschaft handelt, ist die Kapitalkontenentwicklung verpflichtender Bestandteil der E-Bilanz.
Bei Personengesellschaften verteilt sich das Eigenkapital nicht auf eine einzige Position, sondern auf die einzelnen Kapitalkonten der Gesellschafter. Die Summe aller Kapitalkonten muss daher mit dem in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapital übereinstimmen (abzüglich eines ggf. ausgewiesenen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags).
Kapitalkontenentwicklung ausfüllen – So gehen Sie vor
Gesellschafter auswählen
Wählen Sie im seitlichen Menü den jeweiligen Gesellschafter und anschließend das entsprechende Kapitalkonto aus.
Anfangsbestand erfassen
Tragen Sie den Anfangsbestand des jeweiligen Kapitalkontos zum Beginn des Wirtschaftsjahres ein.
Veränderungen im Wirtschaftsjahr eintragen
Erfassen Sie sämtliche Veränderungen der Kapitalanteile, insbesondere:
- Einlagen
- Entnahmen
- Umbuchungen zwischen Kapitalkonten
- sonstige Kapitalveränderungen
Das Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) muss über das Feld „Ergebnisanteil“ vollständig auf die Gesellschafter verteilt werden.
Kontrollsummen prüfen
Die Summe aller Kapitalkonten muss exakt dem Eigenkapital in der Bilanz entsprechen.
Verwenden Sie für die verschiedenen Eigenkapitalpositionen ausschließlich die gleichlautenden Kapitalkonten, damit die Summenbildung korrekt erfolgt.
Bitte beachten Sie: Die Kapitalkontenentwicklung ist kein optionaler Bericht, sondern zwingender Bestandteil der steuerlichen E-Bilanz bei Personengesellschaften.
Stimmen die Kontrollsummen nicht überein, führt dies zu Validierungsfehlern beim Betriebsvermögensvergleich.
Achten Sie daher stets auf die rechnerische Übereinstimmung zwischen:
Summe aller Kapitalkonten = Eigenkapital laut Bilanz