Eine Ergänzungsbilanz ist eine zusätzliche Bilanz, die für einzelne Gesellschafter einer Personengesellschaft zu steuerlichen Zwecken erstellt wird. Sie ist Teil der Gewinnermittlung der Personengesellschaft und ergänzt deren Gesamtergebnis.

Eine Ergänzungsbilanz wird vor allem aus zwei Gründen erstellt:

  1. Gleichbehandlung mit Einzelunternehmern: 
Gesellschafter von Personengesellschaften sollen steuerlich nicht schlechter gestellt werden als Einzelunternehmer.
 Da es in der Praxis Unterschiede bei den Anschaffungskosten oder Aufwendungen geben kann, wird mit einer Ergänzungsbilanz ein Ausgleich geschaffen.
  2. Korrekte Gewinnermittlung: Die Ergänzungsbilanz sorgt dafür, dass der steuerpflichtige Gewinn jedes Gesellschafters individuell richtig berechnet wird – also entsprechend seiner tatsächlichen wirtschaftlichen Situation und seines Kapitaleinsatzes.

Beispiel

Kauft ein neuer Gesellschafter seinen Anteil an einer Personengesellschaft zu einem höheren Preis, als die Buchwerte der Gesellschaft ausweisen, entsteht für ihn ein Mehrwert (z.B. durch stille Reserven in Grundstücken oder Maschinen). Dieser Mehrwert wird in seiner Ergänzungsbilanz erfasst – damit seine Abschreibungen und Gewinne steuerlich korrekt berechnet werden können.

Wann muss eine Ergänzungsbilanz erstellt werden?

Wie erstelle ich eine Sonder- oder Ergänzungbilanz?