Eine Sonderbilanz zeigt das sogenannte Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters einer Personengesellschaft.
 Darunter versteht man Vermögenswerte oder Schulden, die einem Gesellschafter persönlich gehören, aber für Zwecke der Gesellschaft genutzt werden.

In der Sonderbilanz werden außerdem alle Erträge und Aufwendungen erfasst, die mit diesen Wirtschaftsgütern zusammenhängen – zum Beispiel Mieten, Zinsen oder Abschreibungen.

Das Sonderbetriebsvermögen umfasst also alles, was ein Gesellschafter zusätzlich zu seinem Gesellschaftsanteil in die Personengesellschaft einbringt oder von ihr erhält. Dadurch werden auch Sondervergütungen und Sonderaufwendungen (z.B. Mieten, Zinsen oder Gehälter) transparent dargestellt.

Beispiel

Eine GmbH ist Komplementärin einer GmbH & Co. KG und stellt der KG ein Bürogebäude zur Verfügung, das im Eigentum der GmbH steht.
 Das Gebäude gehört also nicht der KG, wird aber von ihr genutzt. Deshalb muss das Gebäude in der Sonderbilanz der GmbH aufgeführt werden – ebenso wie die Mieteinnahmen, die die GmbH von der KG erhält.

Wann muss eine Sonderbilanz erstellt werden?

Wie erstelle ich eine Sonder- oder Ergänzungbilanz?