Die notwendigen Daten müssen innerhalb eines Jahres (12 Monaten) nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahres einreicht werden. Wenn das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, müssen die Daten für das abgeschlossene Kalenderjahr bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres einreicht werden.
Fällt das Ende des Geschäftsjahres auf den 31.12.2023, müssen Sie die notwendigen Unterlagen bis zum 31.12.2024 beim Unternehmensregister einreichen.
Wo reiche ich den Jahresabschluss ein – Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?
Wie funktioniert die Offenlegung des Jahresabschlusses?