An das Finanzamt wird ausschließlich die Steuerbilanz übermittelt, da sie für die Besteuerung relevant ist.
Für die Offenlegung ist hingegen die Handelsbilanz maßgeblich.
Hinweis: Unterscheiden sich Handels- und Steuerbilanz inhaltlich nicht, kann die bereits übermittelte Bilanz ohne weitere Anpassungen für die Offenlegung verwendet werden. In diesem Fall handelt es sich um eine Einheitsbilanz.
Sollten Steuerbilanz und Handelsbilanz jedoch nicht identisch sein, wählen Sie als Bilanzierungsart die Option „Handelsbilanz + Überleitungsrechnung“ aus. Dadurch ist es möglich, die Steuerbilanz an das Finanzamt zu übermitteln und die Handelsbilanz für die Offenlegung zu verwenden, ohne die Daten doppelt hochladen zu müssen.