Ein Unternehmen gilt in der Regel als Kleinstkapitalgesellschaft, wenn mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sind und keine Ausschlussgründe gemäß § 267a Abs. 3 HGB vorliegen (gültig ab dem Geschäftsjahr 2024):
- Die Bilanzsumme beträgt höchstens 450.000 €.
- Die Umsatzerlöse betragen höchstens 900.000 €.
- Das Unternehmen beschäftigt höchstens 10 Mitarbeiter.
Gut zu wissen: Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Sie Ihren Jahresabschluss hinterlegen statt veröffentlichen (§ 326 Abs. 2 HGB).