Offenlegungspflichtige Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss im Unternehmensregister öffentlich zugänglich machen. Dies geschieht über die Publikations-Plattform des Bundesanzeiger Verlags, die mit dem Unternehmensregister verknüpft ist.
Je nach Unternehmensgröße muss der Abschluss entweder veröffentlicht (öffentlich einsehbar) oder nur hinterlegt (nicht öffentlich einsehbar, aber kostenpflichtig abrufbar) werden.
Welche Variante zutrifft, hängt von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens ab.
Was ist der Unterschied zwischen Veröffentlichung und Hinterlegung?
Wie funktioniert die Offenlegung des Jahresabschlusses?