Die fristgerechte und vollständige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen wird vom Bundesamt für Justiz streng überwacht.
Die Einreichungsfrist beträgt maximal ein Jahr ab dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahres und kann nicht verlängert werden.
Wer seiner Offenlegungspflicht nicht nachkommt oder die Frist versäumt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes können Ordnungsgelder zwischen 2.000 € und 25.000 € verhängt werden.