Sofern in eBilanz+ bereits eine Vorjahresbilanz hinterlegt ist, werden die entsprechenden Vorjahreswerte automatisch in den Offenlegungs-Export des aktuellen Jahres übernommen.
Falls noch keine Vorjahresbilanz angelegt wurde, muss diese zunächst erstellt und mit den entsprechenden Daten befüllt werden. Eine Übermittlung an das Finanzamt ist hierfür nicht erforderlich.