Bis 2022 war die Offenlegung zweigeteilt: Je nach Unternehmensgröße mussten Bilanzdaten entweder

  • beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht oder
  • beim Unternehmensregister hinterlegt werden.

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) im Jahr 2022 ist das Unternehmensregister jedoch die zentrale Plattform für alle Offenlegungen – unabhängig davon, ob es sich um eine Veröffentlichung oder Hinterlegung handelt.

Hinweis: Für Sie als Unternehmen ändert sich praktisch nichts. Die Einreichung erfolgt weiterhin über die Publikations-Plattform des Bundesanzeiger Verlags. Von dort wird Ihr Jahresabschluss automatisch an die richtige Stelle übermittelt – je nach Geschäftsjahr.

Zeitraum des Jahresabschlusses Art der Offenlegung Ort der Einreichung
Bis einschließlich 2021 Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger oder Hinterlegung beim Unternehmensregister Publikations-Plattform
Ab 2022 Offenlegung (Veröffentlichung oder Hinterlegung) ausschließlich beim Unternehmensregister Publikations-Plattform

Gut zu wissen: Das DiRUG hat das Ziel, den Zugang zu Unternehmensinformationen zu vereinfachen und die Transparenz zu erhöhen.