Bis 2022 war die Offenlegung zweigeteilt: Je nach Unternehmensgröße mussten Bilanzdaten entweder
- beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht oder
- beim Unternehmensregister hinterlegt werden.
Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) im Jahr 2022 ist das Unternehmensregister jedoch die zentrale Plattform für alle Offenlegungen – unabhängig davon, ob es sich um eine Veröffentlichung oder Hinterlegung handelt.
Hinweis: Für Sie als Unternehmen ändert sich praktisch nichts. Die Einreichung erfolgt weiterhin über die Publikations-Plattform des Bundesanzeiger Verlags. Von dort wird Ihr Jahresabschluss automatisch an die richtige Stelle übermittelt – je nach Geschäftsjahr.
| Zeitraum des Jahresabschlusses | Art der Offenlegung | Ort der Einreichung |
|---|---|---|
| Bis einschließlich 2021 | Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger oder Hinterlegung beim Unternehmensregister | Publikations-Plattform |
| Ab 2022 | Offenlegung (Veröffentlichung oder Hinterlegung) ausschließlich beim Unternehmensregister | Publikations-Plattform |
Gut zu wissen: Das DiRUG hat das Ziel, den Zugang zu Unternehmensinformationen zu vereinfachen und die Transparenz zu erhöhen.