Bei Auflösung und Abwicklung
Liquidationsbilanz erstellen
Wird Ihre GmbH oder UG aufgelöst, begleitet die E‑Bilanz die gesamte Abwicklung: von der Liquidationsanfangsbilanz über die Bilanzen der Abwicklungsjahre bis zur Liquidationsschlussbilanz. Alle drei Bilanzarten erstellen Sie mit eBilanz+ in der aktuellen ELSTER-Taxonomie und übermitteln sie direkt an das Finanzamt.
Erstellen und Prüfen ist kostenlos – bezahlt wird erst die Übermittlung.
Die drei Bilanzarten
Welche Bilanz wann fällig ist
Die Liquidation kennt drei eigene Bilanzarten. In eBilanz+ wählen Sie sie im Vorgang als Bilanzart aus – die Kennzeichnung wird in den Datensatz für das Finanzamt übernommen.
-
Liquidationsanfangsbilanz
Zu Beginn der Liquidation
-
Sie wird auf den Beginn der Liquidation aufgestellt und bildet den Ausgangspunkt der Abwicklung. eBilanz+ setzt den Bilanzstichtag deshalb automatisch auf den Beginn des Liquidationszeitraums.
-
Liquidationszwischenbilanz
Während der Abwicklung
-
Zieht sich die Abwicklung über mehrere Jahre, sind für die dazwischenliegenden Stichtage Zwischenbilanzen aufzustellen. Sie werden wie ein regulärer Jahresabschluss erfasst – mit Gewinn- und Verlustrechnung und, sofern gefordert, mit Kontennachweisen.
-
Liquidationsschlussbilanz
Zum Ende der Abwicklung
-
Sie schließt die Abwicklung ab: Das Vermögen ist verwertet, die Schulden sind getilgt oder sichergestellt. Auf dieser Grundlage wird das verbleibende Vermögen verteilt und die Gesellschaft anschließend zur Löschung angemeldet.
So gehen Sie vor
In vier Schritten zur übermittelten Liquidationsbilanz
-
1
Unternehmen anlegen
Legen Sie das Unternehmen mit Rechtsform und Adresse an und führen Sie den Firmennamen wie im Handelsregister mit dem Zusatz „i.L.“. Dass die Gesellschaft abgewickelt wird, erkennt eBilanz+ daran und an der gewählten Bilanzart.
-
2
Bilanzart wählen
Legen Sie einen Vorgang an und wählen Sie als Bilanzart die Liquidationsanfangs-, Liquidationszwischen- oder Liquidationsschlussbilanz. Der Zeitraum ergibt sich daraus.
-
3
Werte erfassen
Importieren Sie Ihre Salden und ordnen Sie die Konten der Taxonomie zu – oder tragen Sie die Werte direkt in die Bilanzpositionen ein.
-
4
Prüfen und übermitteln
Die amtliche Prüfung im ELSTER-Verfahren ist kostenlos und beliebig oft möglich. Übermittelt wird erst, wenn Sie den Versand selbst auslösen.