Mit der Erstellung der Jahresabschlüsse für das Wirtschaftsjahr 2025 treten signifikante Änderungen im Steuerrecht in Kraft. Was bislang optional war, wird nun zur zwingenden Voraussetzung: die Übermittlung des detaillierten Kontennachweises. Erfahren Sie hier, wie Sie diese neuen Anforderungen mit eBilanz+ effizient umsetzen.

Gesetzlicher Hintergrund:
Das Jahressteuergesetz 2024

Bisher war die Übermittlung detaillierter Kontennachweise – also der Einzelauflistung Ihrer Sachkonten – in der E-Bilanz-Taxonomie meist als „erwünscht“, jedoch nicht als verpflichtend markiert.

Mit der Neufassung des § 5b Abs. 1 EStG durch das Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber die Anforderungen verschärft: Der sogenannte „unverdichtete Kontennachweis“ ist nun gesetzlich vorgeschrieben.

Warum dieses Thema gerade jetzt höchste Priorität hat

Obwohl die gesetzliche Grundlage bereits 2024 geschaffen wurde, entfaltet sie ihre volle Wirkung in der aktuellen Abschlusssaison 2026. Da die Regelung für alle Wirtschaftsjahre gilt, die nach dem 31.12.2024 begonnen haben, ist sie für den Jahresabschluss 2025 erstmals zwingend anzuwenden. In der Taxonomie 6.9, die für Wirtschaftsjahre ab 2026 verbindlich ist, sind die Kontennachweise als Mussfelder angelegt; für das Wirtschaftsjahr 2025 gilt weiterhin die Taxonomie 6.8.

Was bedeutet „unverdichteter Kontennachweis“ für die Praxis?

Das Finanzamt gibt sich nicht mehr mit der Übermittlung der reinen Summen der E-Bilanz-Positionen zufrieden. Für jede Position in Ihrer Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) müssen die zugrunde liegenden Sachkonten transparent aufgeschlüsselt werden.

Ein gesetzeskonformer Kontennachweis erfordert pro E-Bilanz-Feld zwingend die Angabe folgender drei Kerninformationen:

  1. Kontonummer

  2. Kontenbezeichnung

  3. Kontensaldo

Praxisbeispiel

Bisher genügte es oft, unter der E-Bilanz-Position „Versicherungsprämien, Gebühren und Beiträge“ lediglich den Gesamtsaldo (z. B. 3.250 €) auszuweisen. Künftig verlangt die Finanzverwaltung die detaillierte Aufgliederung:

  • Konto 4360 | Versicherungen (z. B. Betriebshaftpflicht) | 1.800 €

  • Konto 4380 | Beiträge (z. B. IHK-Beitrag) | 250 €

  • Konto 4366 | Versicherungen für Gebäude | 1.200 €

Was passiert, wenn der Kontennachweis fehlt

Fehlen die geforderten Kontendaten, kann die Validierung bei der Übermittlung fehlschlagen. Für Übergangsfälle hat die Finanzverwaltung eine Nichtbeanstandungsregelung erlassen (BMF-Schreiben vom 10.06.2025): Ist eine Übermittlung der Kontennachweise wegen einer Software- oder Verfahrensumstellung nicht möglich, genügt eine entsprechende Begründung in der E-Bilanz; die Nachweise sind dann auf anderem Weg beim Finanzamt einzureichen.

Effiziente Umsetzung mit eBilanz+

Trotz der erhöhten Anforderungen bedeutet die neue Rechtslage keinen manuellen Mehraufwand für Sie – sofern Sie die richtigen Werkzeuge nutzen. eBilanz+ ist vollständig für die neuen Anforderungen optimiert.

Automatisierter Import statt manueller Erfassung

Der sicherste und effizienteste Weg ist die Importfunktion von eBilanz+. Wenn Sie Ihre Summen- und Saldenliste (SuSa) aus Ihrer Buchhaltungssoftware exportieren und in eBilanz+ hochladen, ordnet die Software die Konten automatisch den korrekten Positionen zu. Der gesetzlich geforderte Kontennachweis wird dabei im Hintergrund vollautomatisch generiert.

Da jede Buchhaltungssoftware eigene Export-Logiken verfolgt, bietet eBilanz+ präzise Anleitungen für alle gängigen Systeme an.

Hier finden Sie die passende Anleitung für Ihre Software

Für spezifische Korrekturen bietet eBilanz+ zudem einen intuitiven Editor. Damit können Sie Kontennachweise bei Bedarf auch direkt im Formular manuell erfassen oder ergänzen. Eine Anleitung zu der manuellen Eingabe Ihres Kontennachweises finden Sie hier.

Fazit: Weniger Aufwand durch automatische Kontennachweise

Die Verschärfung durch das Jahressteuergesetz 2024 erhöht die Transparenzanforderungen an Unternehmen erheblich. Mit eBilanz+ wird diese gesetzliche Pflicht jedoch zur Formsache.

Prüfen Sie bereits jetzt, ob Ihre aktuelle Buchhaltungssoftware den Export einer Summen- und Saldenliste unterstützt. Falls Sie Ihren Jahresabschluss weiterhin selbstständig erstellen möchten, aber Ihre aktuelle Software keine passende Schnittstelle bietet, empfehlen wir Ihnen den Wechsel zu einer modernen Buchhaltungslösung.

Hier finden Sie alle Informationen zum Wechsel auf eine kompatible Buchhaltungssoftware

Wir begleiten Sie durch die Abschlusssaison 2026 und sorgen für eine reibungslose technische Übermittlung Ihrer Daten an die Finanzverwaltung.


Über den Autor:
MD

Max Dreßler

Geschäftsführer der ebilanzplus GmbH

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Im Einzelfall können abweichende rechtliche oder steuerliche Vorgaben gelten.

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