Juristische Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften müssen in Deutschland die Körperschaftsteuer bezahlen. Die Körperschaftsteuer ist dabei mit der Einkommensteuer für natürliche Personen vergleichbar.

Damit Sie genau wissen, was die Körperschaftsteuer ist und wie Sie berechnet wird, haben wir diesen Beitrag für Sie verfasst. Hier erfahren Sie außerdem, wer die Körperschaftsteuer bezahlen muss, was bei der Körperschaftsteuererklärung zu beachten ist und wie hoch die Steuerlast ist.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer (KSt) ist eine Steuer, die auf das zu versteuernde Einkommen einer juristischen Person erhoben wird. Als Grundlage zur Bestimmung des zu versteuernden Einkommens werden die Steuerbilanz und die Steuergesetze herangezogen.

Sie können sich die Körperschaftsteuer daher als eine Art Einkommensteuer für juristische Personen vorstellen.

Die Körperschaftsteuer stellt neben der Gewerbesteuer eine weitere Form der Unternehmenssteuer dar. Im Gegensatz zur Gewerbesteuer wird die Körperschaftsteuer jedoch an den Bund UND die Länder verteilt.

Wer muss die Körperschaftsteuer bezahlen?

Juristische Personen, deren Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland liegt, müssen die Körperschaftsteuer bezahlen. Zu den juristischen Personen gehören in Deutschland beispielsweise:

  • Aktiengesellschaften (AG)

  • GmbHs

  • Genossenschaften

  • Vereine

  • Stiftungen

Wichtig: Aus dieser Aufstellung geht auch hervor, dass Personengesellschaften, Freiberufler und Selbstständige keine Körperschaftsteuer bezahlen müssen. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, sind Sie nicht körperschaftsteuerpflichtig, da Sie bereits die Einkommensteuer entrichten.

Höhe und Berechnung der Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz liegt aktuell bei 15 % plus Solidaritätszuschlag. Somit ergibt sich eine Steuerbelastung von 15,83 % im Rahmen der Körperschaftsteuer.

Hinweis: Im Gegensatz zur persönlichen Einkommensteuer existiert bei der Körperschaftsteuer keine Progression. Das bedeutet, dass jeder Euro, der über den Freibeträgen liegt, mit dem gleichen Steuersatz besteuert wird.

Als Bemessungsgrundlage der KSt dient das zu versteuernde Einkommen einer juristischen Person gemäß § 7 Abs. 1 KStG. Welche Bestandteile dabei zum Einkommen zählen und inwiefern diese berücksichtigt werden, findet sich in den §§ 7 Abs. 2, 8 Abs. 1 KStG.

Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens erfolgt grundsätzlich in einem mehrstufigen Verfahren.

Zunächst wird hierbei der steuerliche Gewinn auf Basis des handelsbilanziellen Jahresüberschusses ermittelt.

Im zweiten Schritt finden dann noch außerbilanzielle Korrekturen gemäß dem Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz statt. Hier werden auch die Freibeträge berücksichtigt.

Wann muss die Körperschaftsteuererklärung eingereicht werden und welche Form hat sie?

Die Körperschaftsteuererklärung muss grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Die Erklärung für das Geschäftsjahr 2021 muss daher bis zum 31. Juli 2022 eingereicht werden.

Sollte Ihr Steuerberater die Einreichung für Sie übernehmen, hat dieser bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres Zeit. Für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung des Geschäftsjahres 2021 hätte Ihr Steuerberater somit bis zum 28. Februar 2023 Zeit.

Die Körperschaftsteuererklärung umfasst sechs Seiten und mehrere Anlagen. Die KSt-Erklärung erstellen Sie, nachdem Sie Ihren Jahresabschluss (Bilanz, GuV) erstellt haben und übermitteln sie an das zuständige Finanzamt.

Bei der Abgabe müssen Sie zudem den vollständigen handelsrechtlichen Jahresabschluss einreichen. Dank dieses Jahresabschlusses kann das Finanzamt prüfen, ob das zu versteuernde Einkommen richtig berechnet wurde.

Schlussendlich setzt das Finanzamt die Höhe der Körperschafsteuer und des damit einhergehenden Solidaritätszuschlags fest. Auf Basis dieser Festsetzung erhalten Sie dann auch eine etwaige Zurückzahlung oder müssen eine Nachzahlung leisten.

Wann muss die Körperschaftsteuer bezahlt werden?

Für die Körperschaftsteuer müssen Sie Vorauszahlungen leisten. Die Basis für die Vorauszahlung bietet eine Schätzung der anfallenden Körperschaftsteuer. Das Finanzamt schätzt hierbei, wie viel Körperschaftsteuer Sie voraussichtlich bezahlen müssen.

Die Vorauszahlungen fallen quartalsweise an. Das bedeutet, dass die Vorauszahlungen für das jeweilige Quartal am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember bezahlt werden müssen.

Sollten Sie am Ende des Geschäftsjahres im Rahmen Ihrer Vorauszahlungen zu viel bezahlt haben, erhalten Sie eine Steuerrückerstattung. Sollten die Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben, um die tatsächliche Körperschaftsteuer zu decken, müssen Sie eine Nachzahlung tätigen.


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