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Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren – Unterschiede im Rahmen der GuV

Bei der Erstellung Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung haben Sie die Wahl zwischen dem Gesamt- und dem Umsatzkostenverfahren. Die beiden Berechnungsmethoden folgen unterschiedlichen Logiken, führen schlussendlich aber zum gleichen Ergebnis.

Damit Sie herausfinden können, welche Methode für Sie besser geeignet ist und worauf Sie bei der Erstellung der GuV im Rahmen des Jahresabschlusses achten sollten, sehen wir uns die beiden Verfahren in diesem Artikel genauer an.

Was sind das Gesamt- und Umsatzkostenverfahren?

Das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren sind Methoden, um die Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens zu erstellen. Ziel der GuV ist es, den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag eines Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode zu ermitteln. Hierzu werden die Erträge den Aufwendungen gegenübergestellt.

Laut § 275 Abs. 1 HGB dürfen Sie als Unternehmer selbst entscheiden, welches der beiden Verfahren Sie verwenden wollen.

Das Gesamtkostenverfahren

Das Gesamtkostenverfahren (GKV) stellt eine der beiden Möglichkeiten zur Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung dar. Diese Methode stammt aus der Produktionsrechnung und zieht zur Ermittlung des Betriebsergebnisses die produzierten Mengeneinheiten heran.

Grundsätzlich werden auch beim Gesamtkostenverfahren die Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt, um den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag zu berechnen.

Bei der Berechnung der Gesamtleistung des Unternehmens innerhalb der Abrechnungsperiode werden bei diesem Verfahren auch Bestandsveränderungen berücksichtigt.

Hierbei werden Bestandserhöhungen bei fertigen und halbfertigen Erzeugnissen und selbst erstellte Sachanlagen zu den Umsatzerlösen hinzugerechnet.

Hinter diesem Vorgehen steht die Logik, dass produzierte Mengeneinheiten eine Leistung des Unternehmens innerhalb der Abrechnungsperiode darstellen und damit bei der Berechnung der Gesamtleistung berücksichtigt werden müssen, auch wenn die Mengeneinheiten noch nicht verkauft wurden.

Folgt man derselben Logik, wird klar, weshalb Bestandsminderungen von den Umsatzerlösen abgezogen werden müssen – diese wurden bereits in der vergangenen Periode erstellt und dürfen damit nicht mehr zur Berechnung der Leistung in dieser Periode herangezogen werden.

Die Berechnung der Gesamtleistung ergibt sich somit wie folgt: 

 

1.     Umsatzerlöse

+/-

2.     Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

+

3.     andere aktivierte Eigenleistungen

+

4.     sonstige betriebliche Erträge

=

Gesamtleistung

Von dieser Gesamtleistung werden dann die Aufwendungen abgezogen, um das Betriebsergebnis zu erhalten. Beim Gesamtkostenverfahren werden die Aufwendungen hierbei nach Aufwandsarten (z. B. Materialaufwand, Personalaufwand und Abschreibungen) aufgeschlüsselt.

Das Berechnungsschema sieht hierbei vereinfacht wie folgt aus:

-

5.     Materialaufwand

-

6.     Personalaufwand

-

7.     Abschreibungen

-

8.     sonstige betriebliche Aufwendungen

=

Betriebsergebnis

Um den Jahresüberschuss zu erhalten, muss in einem letzten Schritt noch das Finanzergebnis berechnet werden. Dieses ergibt sich durch eine Gegenüberstellung der Finanzaufwendungen und Finanzerträge.

Durch Hinzurechnung bzw. Abzug des Finanzergebnisses ergibt sich der Jahresüberschuss.

Hinweis: Da das Finanzergebnis im Gesamt- und Umsatzkostenverfahren auf die gleiche Weise berechnet wird, betrachten wir diese Berechnung hier nicht genauer. Das gesamte Schema zur Berechnung inklusive der Berechnung des Finanzergebnisses finden Sie im § 275 HGB. 

Das Umsatzkostenverfahren

Das Umsatzkostenverfahren (UKV) stellt die Alternative zum Gesamtkostenverfahren dar. Auch mit dieser Methode wird der Jahresüberschuss eines Unternehmens im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung berechnet.

Beim Umsatzkostenverfahren werden bei der Ermittlung der Aufwendungen und Erträge die abgesetzten Mengeneinheiten betrachtet. Hierin besteht der große Unterschied zum Gesamtkostenverfahren, da beim Gesamtkostenverfahren der Zeitpunkt der Herstellung und nicht der Zeitpunkt des Verkaufs über die Abgrenzung bestimmt.

Das Bruttoergebnis ergibt sich nach § 275 Abs. 3 HGB daher wie folgt:

 

1.     Umsatzerlöse

-

2.     Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

=

3.     Bruttoergebnis vom Umsatz

Im nächsten Schritt müssen auch bei diesem Verfahren die Aufwendungen abgezogen und sonstige betriebliche Erträge hinzugerechnet werden. Im Gegensatz zum Gesamtkostenverfahren werden die Aufwendungen hierbei jedoch nicht nach Aufwandsarten, sondern nach Funktionsbereichen (Herstellung, Verwaltung, Vertrieb) aufgegliedert.

Die Berechnung des Betriebsergebnis sieht daher folgendermaßen aus:

-

4.     Vertriebskosten

-

5.     allgemeine Verwaltungskosten

+

6.     sonstige betriebliche Erträge

-

7.     sonstige betriebliche Aufwendungen

=

Betriebsergebnis

Um schlussendlich den Jahresüberschuss zu erhalten, muss auch beim Umsatzkostenverfahren noch das Finanzergebnis vom Betriebsergebnis abgezogen werden. Die Berechnung des Finanzergebnisses erfolgt bei beiden Verfahren auf die gleiche Art und Weise.

Wer muss eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen?

Alle Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen im Rahmen ihres Jahresabschlusses eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen.

Die GuV stellt neben der Bilanz die zweite wichtige Säule des Jahresabschlusses dar und gibt Aufschluss über die Ertrags- und Aufwandssituation des Unternehmens.

Gemäß § 275 HGB haben Sie als Unternehmer bei der Erstellung der GuV die Wahl zwischen dem Gesamt- und Umsatzkostenverfahren.

Wichtig: Da die Aufgliederung des Gesamt- und Umsatzkostenverfahrens gem. § 275 HGB sehr detailliert ist, hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung für Kleinstkapitalgesellschaften erlassen, um kleinere Betriebe bei der Erstellung zu entlasten.

Gemäß § 267a HGB können Kleinstkapitalgesellschaften die Gewinn- und Verlustrechnung nach folgender vereinfachter Gliederung erstellen:

 

1.     Umsatzerlöse

+

2.     sonstige Erträge

-

3.     Materialaufwand

-

4.     Personalaufwand

-

5.     Abschreibungen

-

6.     sonstige Aufwendungen

-

7.     Steuern

=

8.     Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Als Kleinstkapitalgesellschaften gelten alle Betriebe, die zum Bilanzstichtag zwei der folgenden drei Grenzen nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme: 350.000 €

  • Umsatz: 700.000 €

  • Durchschnittliche Mitarbeiterzahl während des Geschäftsjahres: 10

Worin bestehen die Unterschiede zwischen dem Gesamt- und dem Umsatzkostenverfahren?

Grundsätzlich gilt, dass beide Verfahren schlussendlich zum gleichen Ergebnis führen. Trotz des gleichen Ergebnisses existieren einige wichtige Unterschiede zwischen den beiden Berechnungsmethoden.

Die wichtigsten Unterschiede sind:

  • Basis zur Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen: Während beim Gesamtkostenverfahren die produzierten Mengeneinheiten herangezogen werden, stellen beim Umsatzkostenverfahren die abgesetzten Mengeneinheiten die Abgrenzungsbasis dar.

  • Betrachtung der Bestandsveränderungen: Da beim Umsatzkostenverfahren (UKV) lediglich die Aufwendungen erfasst werden, die im Zusammenhang mit den Umsätzen entstanden sind, müssen keine Bestandsveränderungen erfasst werden. Weil beim Gesamtkostenverfahren (GKV) hingegen die Gesamtkosten einer Periode erfasst werden, müssen die Bestandsveränderungen hier berücksichtigt werden.

  • Gliederung der Aufwendungen: Während die Aufwendungen beim Gesamtkostenverfahren nach Aufwandsarten aufgegliedert werden, findet beim Umsatzkostenverfahren eine Betrachtung gemäß der Funktionsbereiche statt.

 Hinweis: Für kleinere Unternehmen ist das Gesamtkostenverfahren oftmals besser geeignet, da die Werte direkt aus der Buchhaltung übernommen werden können und keine zusätzlichen Berechnungen durchgeführt werden müssen. 

Vor- und Nachteile des Gesamt- bzw. Umsatzkostenverfahrens

Die beiden Methoden zur Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung besitzen einige Vor- und Nachteile. Für das Gesamtkostenverfahren ergeben sich diese Aspekte wie folgt:

Gesamtkostenverfahren

Vorteile

Nachteile

+ Daten können direkt aus der Buchhaltung übernommen werden

- monatliche Erfassung der fertigen und halbfertigen Erzeugnisse notwendig

-  großer Aufwand

+ einfache Berechnung

- keine Aufteilung nach Produkten und Kostenstellen

+ auch für Betriebe ohne Kosten- und Leistungsrechnung geeignet

- Ergebnisse keine optimale Basis für zukünftige Planungen

Auch das Umsatzkostenverfahren geht mit einigen Vor- und Nachteilen einher: 

Umsatzkostenverfahren

Vorteile

Nachteile

+ Aussage über Wirtschaftlichkeit des Kerngeschäfts durch Erfassung des Bruttoergebnisses

- Zahlen können nicht direkt aus Buchhaltung übernommen werden

+ Berechnung entspricht Struktur in Großunternehmen und Konzernen

- zusätzliche Berechnungen notwendig

+ Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Kostenstellen

- für kleine Unternehmen oftmals wegen zu hohem Aufwand nicht geeignet

+ Aufteilung in Produktgruppen

- einzelne Posten können oftmals nur schwer einem Bereich zugeordnet werden

+ internationale Vergleichbarkeit, da Umsatzkostenverfahren die „Norm“ darstellt

- Personal- und Materialaufwendungen müssen gem. HGB bei diesem Verfahren gesondert im Anhang ausgewiesen werden


Disclaimer: Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der angegeben Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen. Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.

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