Das Jahressteuergesetz 2024 bringt für Unternehmen bedeutende Änderungen in Bezug auf die elektronische Bilanz (E-Bilanz) mit sich.
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Diese Neuerung betrifft alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
Die bereits bestehende Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung des Anlagenspiegels wird ab Wirtschaftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, um die verpflichtende Übermittlung des zugrunde liegenden Anlagenverzeichnisses erweitert.
Diese erweiterten Anforderungen zielen darauf ab, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der steuerlichen Gewinnermittlung zu erhöhen. Unternehmen sollten frühzeitig ihre Buchhaltungsprozesse und IT-Systeme überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um den neuen Pflichten gerecht zu werden.
Falls Sie bisher noch keine entsprechende Buchhaltungssoftware nutzen, die diese Daten bereitstellen kann, empfehlen wir Ihnen den Wechsel zu einer Buchhaltungslösung mit entsprechender E-Bilanz-Schnittstelle, wie z.B. unsere Partner BuchhaltungsButler, Collmex, Kontolino! oder Sage Active.
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Mit eBilanz+ ist das bereits vorbereitet: Die benötigten Kontensalden werden automatisch aus dem Import Ihrer Buchhaltungssoftware erzeugt und mit der E-Bilanz an die Finanzverwaltung übermittelt – nach der jeweils aktuellen amtlichen Taxonomie.
Über den Autor:
Max Dreßler
Geschäftsführer der ebilanzplus GmbH
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