Sie haben eine Idee oder bereits ein fertiges Produkt und möchten nun gründen, um damit an den Markt zu gehen? Sie haben sich mit dem Thema noch gar nicht beschäftigt und stellen sich nun die Frage, ob Sie eine UG (Unternehmergesellschaft) oder lieber doch gleich eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen sollten? Eine Frage, für deren Antwort Sie sich etwas Zeit nehmen sollten und dieser Blogartikel definitiv zur richtigen Entscheidung beitragen kann.
Zunächst haben beide Rechtsformen ihre Vor- und Nachteile und eine pauschale Antwort scheint es hier nicht zu geben. Vieles hängt von Ihnen selbst und Ihren Unternehmenszielen ab.
Aus diesem Grund werden wir in diesem Beitrag:
Die auffälligsten Unterschiede zwischen den beiden Rechtsformen auflisten.
Vor- und Nachteile für Sie gegenüberstellen.
“Welche Rechtsform passt zu mir?” genauer unter die Lupe nehmen.
Die UG im Überblick
Für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland ist die UG eine gängige Rechtsform. Sie ist einfach zu gründen und bietet einige Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen.
Sie gehört zur Rechtsform der Kapitalgesellschaften und ist eine Sonderform der GmbH. Das heißt, dass sie von natürlichen Personen gegründet werden kann.
Die UG ist die ideale Rechtsform für Existenzgründer, da sie mit vergleichsweise geringem Aufwand und geringen Kosten verbunden ist. Zudem haftet der Geschäftsführer einer UG nicht persönlich für Schulden, sofern den Pflichten des Postens ordnungsgemäß nachgegangen wurde.
Neben der unkomplizierten Gründung erfordert die UG auch nicht viel Kapital. Außerdem können die Gesellschafter flexibel entscheiden, wie sie ihr Unternehmen organisieren und führen wollen.
Nicht für alle Unternehmensziele ist die UG jedoch die beste Wahl. So ist sie beispielsweise nicht für Unternehmen geeignet, die öffentliche Fördermittel beantragen wollen. Auch bei der Suche nach Investoren oder Kreditgebern kann es schwierig werden, die UG als geeignetes Unternehmen darzustellen. Vor allem bei größeren Investitionen oder Projekten ist es sinnvoll, eine andere Rechtsform als UG zu wählen.
Wichtig: Eine UG darf solange nur 75% der Gewinne ausschütten, bis der vorgeschriebene Betrag von 25.000 Euro erreicht ist. Ist diese Rücklage aufgebaut und somit die Höhe der anzusparenden Summe erreicht, wird die UG in eine GmbH umgewandelt.
Die GmbH – die klassische Kapitalgesellschaft
Die GmbH ist die klassische Kapitalgesellschaft in Deutschland. Viele Unternehmen wählen diese Rechtsform, weil sie einige Vorteile bietet.
How-To GmbH:
Eine GmbH kann sowohl von einer Person, als auch von mehreren gegründet werden.
Das Stammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Diese Summe setzt sich aus Stammeinlagen der Gesellschafter*innen zusammen und kann unterschiedlich hoch sein.
Um eine GmbH gründen zu können, reicht es jedoch erstmal aus, eine Einlage in Höhe von 12.500 Euro zu leisten – in diesem Fall bleibt es bis zur Einbringung von 25.000 Euro bei einer persönlichen gesamtschuldnerischen Haftung aller Gesellschafter über den Differenzbetrag von 12.500 Euro.
Die formalen Anforderungen an eine GmbH sind zwar hoch, dafür kann aber auch nur mit der Summe von 25.000 Euro gehaftet werden.
Die Haftung der Gesellschafter ist somit auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was für die Gesellschafter ein großer finanzieller Vorteil sein kann. Obendrein kann die GmbH einfacher an Finanzmittel gelangen, zum Beispiel über Kredite oder mittels Investoren.
UG und GmbH im direkten Vergleich
Die UG
ist relativ einfach und unbürokratisch zu gründen
ist mit 1 Euro Startkapital besonders günstig
ist geeignet für kleinere Unternehmensziele mit einer flexiblen Organisationsstruktur
erscheint in der Außenwirkung jedoch kaum kreditwürdig.
Die GmbH wiederum
ist aufwendig in der Gründung,
benötigt mit 12.500 Euro / später 25.000 Euro ein relativ hohes Startkapital,
ist für große Ziele auf Wachstum & Skalierung ausgelegt und
genießt eine höhere Akzeptanz bei Förderprogrammen, Investoren und Kreditmöglichkeiten.
Für welche Rechtsform sollten Sie sich entscheiden? UG vs. GmbH
Nur mit einem geringen Kapital ausgestattet, ist die UG trotzdem eine haftungsbeschränkte Gesellschaft. Die UG ist also für Gründer geeignet, die mit wenig Kapital starten und sich eine flexible Organisationsstruktur wünschen.
Um eine GmbH zu gründen, muss man mindestens 12.500 Euro / später insgesamt 25.000 Euro Eigenkapital aufbringen. Die GmbH ist also für Gründer geeignet, die etwas mehr Kapital in ihr Unternehmen investieren wollen und/oder bereits Erfahrung in der Unternehmensführung haben.
Eine GmbH ist die richtige Wahl, wenn Sie von Beginn an auf Wachstum und Skalierung setzen. Dennoch ist es nicht die einfachste Rechtsform, besonders nicht für eine Erstgründung, denn der Gründungsprozess selbst ist aufwendiger.
Die UG ist ideal für den Start in die Selbstständigkeit, wenn noch kein klares Geschäftsmodell vorliegt oder das Unternehmen noch in der Findungsphase ist. Sie ist unkompliziert und schnell zu gründen und bietet Ihnen als Gründer einen gewissen Schutz.
Die richtige Entscheidung für das eigene Unternehmen
Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist aufgrund des geringen Stammkapitals eine gute Alternative zur GmbH. Viele Gründer kleiner Unternehmen entscheiden sich daher für die UG.
Unterm Strich profitieren die Gesellschafter einer GmbH gegenüber der UG aber von einigen Vorteilen, sodass die Gründung einer UG häufig nur als Kompromisslösung betrachtet wird, bis das notwendige Stammkapital zur Umwandlung der UG in eine GmbH zur Verfügung steht.
Bei beiden Unternehmensformen gibt es also Vor- und Nachteile. Wichtig ist, dass Sie wissen, was für Ihre Idee nun in Frage kommt.
Wenn Sie sich für eine GmbH entscheiden, sollten Sie sich allerdings im Klaren darüber sein, dass Sie einige bürokratische Hürden überwinden müssen. Die Gründung einer UG ist in der Regel die einfachere und schnellere Variante.
Disclaimer: Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der angegeben Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen. Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.