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Die Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften

Mit der Einführung der E-Bilanz kam es auch im Bereich der Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften zu weitreichenden Änderungen. Deswegen beschäftigen wir uns in diesem Beitrag genauer mit der Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften.

Wir zeigen Ihnen, was es mit der Kapitalkontenentwicklung auf sich hat, wer sie erstellen muss und wie die Aufstellung aufgebaut ist. Außerdem geben wir Ihnen wichtige Informationen zur Übermittlung der Kapitalkontenentwicklung im Rahmen Ihrer E-Bilanz mit auf den Weg.

Was ist die Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften?

Die Kapitalkontenentwicklung ist bei einigen Personengesellschaften ein verpflichtender Teil des Jahresabschlusses und muss in dessen Rahmen an das Finanzamt übermittelt werden.

Wie es der Name bereits beschreibt, werden in einer Kapitalkontenentwicklung die Veränderungen und Bewegungen innerhalb der Kapitalkonten erfasst. Die Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften ist dabei eine Aufstellung über die einzelnen Bewegungen innerhalb der jeweiligen Kapitalkonten jedes Gesellschafters.

Vereinfacht gesagt, wird für jeden Gesellschafter eine eigene Aufstellung angefertigt, in der alle Bewegungen der Kapitalkonten erfasst werden. Einige der wichtigsten Kapitalkonten sind beispielsweise die Einlagen, die Entnahmen und der Ergebnisanteil.

Die Kapitalkontenentwicklung ist zudem von den Sonder- und Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter abzugrenzen. Während Sonder- und Ergänzungsbilanzen gesondert für den jeweiligen Gesellschafter übermittelt werden, gehört die Kapitalkontenentwicklung aus struktureller Sicht zur Gesamthand.

Wer muss eine Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften erstellen?

Die Kapitalkontenentwicklung ist für alle bilanzierenden Personengesellschaften ein Pflichtbestandteil der E-Bilanz. Diese Regelung trifft auf eine GbR, OHG, KG, aber auch beispielsweise eine GmbH & Co. KG zu.  

Die bilanzierende Personengesellschaft muss daher für jeden Gesellschafter eine eigene Kapitalkontenentwicklung erstellen. In dieser Aufstellung müssen alle einzelnen Bewegungen der jeweiligen Kapitalkonten eines Gesellschafters exakt erfasst werden.

Vor der Neuregelung zum Wirtschaftsjahr 2015 reichte es hingegen aus, wenn der Anfangs- und Endbestand und die Summe der Kapitalbewegungen für einen Gesellschafter erfasst wurden. Inzwischen ist dieses Vorgehen nicht mehr möglich, da sich der Gesetzgeber eine detailliertere Aufstellung wünscht.

Hinweis: Einzelunternehmer, die nicht bilanzieren, müssen explizit keine Kapitalkontenentwicklung erstellen. Die Pflicht zur Erstellung der Kapitalkontenentwicklung gilt nur für Personengesellschaften, die eine E-Bilanz einreichen.

Wie ist die Kapitalkontenentwicklung aufgebaut?

Bei den Gesellschaftern kann grundsätzlich zwischen Voll- und Teilhaftern unterschieden werden. Je nach Art des Gesellschafters stehen dann unterschiedliche Kapitalkonten zur Verfügung. Während bei einem Vollhafter 20 Konten in der Taxonomie angeführt werden, stehen bei einem Teilhafter sogar 23 Kapitalkonten zur Verfügung. Wichtig ist, dass die Bewegungen jedes einzelnen Kontos erfasst werden.

Für die Kapitalkonten des Fremdkapitals gelten weniger strenge Anforderungen, da es sich hierbei nur teilweise um Pflichtfelder handelt.

Warum wird die Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften erstellt?

Die Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften wird mit dem Ziel einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kapitalkontenbewegungen einzelner Gesellschafter erstellt. Für die Finanzämter muss nachvollziehbar sein, wie es zur Veränderung zwischen dem Anfangs- und Endbestand eines Kapitalkontos kam.

Rein rechnerisch ergibt sich der Endbestand eines Kapitalkontos folgendermaßen:

+ Anfangsbestand Kapitalkonto

+ Einlagen

- Entnahmen

+ Kapitaländerung durch Übertragung einer Rücklage gem. § 6b EStG

+ Ergebnisanteil

+ Umbuchungen auf andere Kapitalkonten

+ andere Kapitalkontenanpassungen

= Endbestand Kapitalkonto

Durch diese detaillierte Aufstellung für jedes einzelne Konto können die Finanzämter die Entwicklungen eindeutig nachvollziehen und feststellen, wie die Veränderungen zustande gekommen sind.

Wie wird die Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften übermittelt?

Die Kapitalkontenentwicklung wird bei Personengesellschaften als Teil des Jahresabschlusses an das zuständige Finanzamt übermittelt. Während der Jahresabschluss bis vor einigen Jahren noch in Papierform beim jeweiligen Finanzamt abgegeben werden konnte, erfolgt die Übermittlung inzwischen digital im Rahmen der sogenannten E-Bilanz.

Die E-Bilanz besteht je nach Gesellschaftsform und Unternehmensgröße aus unterschiedlichen Bestandteilen. Seit 2015 ist die Kapitalkostenentwicklung bei Personengesellschaften neben der Bilanz, GuV und etwaigen anderen Finanzberichten ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.


Disclaimer: Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der angegeben Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen. Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.

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