Viele Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen haben ihre Buchhaltung bislang auf Basis des SKR49 geführt. Dieser Kontenrahmen wurde jedoch von DATEV schrittweise durch den SKR42 ersetzt. Seit 2025 wird der SKR49 nicht mehr weiterentwickelt und unterstützt. Organisationen, die den SKR49 bislang verwendet haben, sollten daher auf den SKR42 umstellen.
Für Organisationen, die im Jahr 2026 ihre Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für das Wirtschaftsjahr 2025 erstellen oder finalisieren, bedeutet dies: Die Buchhaltungsdaten sollten bereits vollständig auf den SKR42 umgestellt sein.
Warum wurde der SKR49 durch den SKR42 ersetzt?
DATEV hat den SKR49 schrittweise durch den SKR42 ersetzt, um die Kontenrahmen für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen zu modernisieren und stärker an aktuelle gesetzliche sowie betriebswirtschaftliche Anforderungen anzupassen.
Der SKR42 bietet eine klarere Gliederung der Buchführung und orientiert sich stärker an den Anforderungen von Non-Profit-Organisationen. Dadurch lassen sich Tätigkeitsbereiche, Zweckbetriebe, Vermögensverwaltung und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe übersichtlicher darstellen. Zudem erleichtert der neue Kontenrahmen die Erstellung von Jahresabschlüssen und Auswertungen.
Wer ist von der Umstellung betroffen?
Die Umstellung betrifft insbesondere:
eingetragene Vereine (e. V.)
gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
Stiftungen
sonstige gemeinnützige Körperschaften
Organisationen, die weiterhin den SKR49 verwenden, sollten prüfen, ob ihre Buchhaltungs- und Auswertungssysteme den SKR42 bereits unterstützen. Eine frühzeitige Umstellung erleichtert den Datenaustausch mit Steuerberatern sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und steuerlichen Meldungen.
Vollständige Unterstützung des SKR42 durch eBilanz+
Als Nutzer von eBilanz+ profitieren Sie von einer nahtlosen Unterstützung des SKR42. Der Kontenrahmen ist bereits vollständig in unserer Software integriert.
Wenn Sie die E-Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2025 erstellen und Ihre Buchhaltungsdaten importieren, können Sie beim Datenimport den Kontenrahmen SKR42 auswählen. eBilanz+ ordnet die Buchhaltungskonten anschließend automatisch den passenden Positionen der E-Bilanz-Taxonomie zu.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Datenimport den Kontenrahmen SKR42 auswählen, sofern Ihre Buchhaltung bereits auf den SKR42 umgestellt wurde. Nur so kann die Kontenzuordnung auf Basis des SKR42 korrekt durchgeführt werden.
Fazit und Handlungsempfehlung
Mit dem SKR42 steht gemeinnützigen Organisationen ein moderner Kontenrahmen zur Verfügung, der die besonderen Anforderungen von Vereinen, Stiftungen und anderen Non-Profit-Organisationen besser abbildet als sein Vorgänger.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für das Wirtschaftsjahr 2025 sollten Organisationen daher prüfen, ob die Umstellung vom SKR49 auf den SKR42 bereits vollständig abgeschlossen wurde. Eine korrekte Kontenzuordnung in der Buchhaltung bildet die Grundlage für konsistente Auswertungen, Steuererklärungen und die E-Bilanz.
Mit eBilanz+ ist die technische Umsetzung bereits vorbereitet: Wurde die Buchhaltung auf den SKR42 umgestellt, können die Daten direkt importiert und die E-Bilanz ohne zusätzliche Kontenanpassungen erstellt werden.
Über den Autor:
Max Dreßler
Geschäftsführer und Gründer von eBilanz+
Disclaimer:
Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der angegeben Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.
Dieser Artikel und alle darin enthaltenen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung ohne ausdrückliche Genehmigung ist nicht gestattet.
Beitrag zuletzt aktualisiert am: