Technischer Fehlertext von ELSTER:
Der im Auswahltupel '{1}' angegebene Rechnungslegungsstandard '{2}' wurde unerlaubterweise mit weiteren Rechnungslegungsstandard-Angaben kombiniert.
Fehlerbeschreibung der Finanzverwaltung
Grundsätzlich darf man bei der Angabe der zugrunde gelegten branchenspezifischen Rechnungslegungsstandards die Ausprägungen der betreffenden Auswahlposition beliebig kombinieren. Einige der verfügbaren Ausprägungen sind von dieser Regel jedoch ausdrücklich ausgenommen und dürfen nicht zusammen mit anderen Ausprägungen aufgeführt werden. Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden: - Tz. B.14.3.1.13