Nach dem Anlegen eines neuen Vorgangs gelangen Sie in den E-Bilanz-Editor. Hier erstellen und bearbeiten Sie Ihre komplette E-Bilanz.
Aus welchen Bestandteilen besteht das E-Bilanz-Formular?
Eine E-Bilanz besteht aus mehreren Berichtsbestandteilen. Welche davon erforderlich sind, hängt von Ihrer Rechtsform und Ihrem Jahresabschluss ab. Über die Tabs am oberen Rand können Sie jederzeit zwischen den einzelnen Berichtsbestandteilen wechseln.
Zum Pflichtumfang gehören in der Regel die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der steuerliche Betriebsvermögensvergleich sowie der Anlagenspiegel, sofern Sie Anlagevermögen ausweisen. Personengesellschaften übermitteln zusätzlich die Kapitalkontenentwicklung und die steuerliche Gewinnermittlung, Einzelunternehmen die steuerliche Gewinnermittlung.

Stammdaten
Beim Anlegen eines Vorgangs werden die Stammdaten bereits technisch valide vorbelegt. Zusätzliche Angaben können Sie bei Bedarf ergänzen, sie sind für die Übermittlung in vielen Fällen jedoch nicht erforderlich.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bilden die Grundlage Ihrer E-Bilanz. Für das Ausfüllen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung empfehlen wir die Importfunktion von eBilanz+. Laden Sie hierzu einfach die Summen- und Saldenliste (SuSa) aus Ihrer Buchhaltungssoftware hoch. Die Werte werden anschließend automatisch den entsprechenden Positionen zugeordnet.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Buchhaltungssoftware
Wie importiere ich Bilanzdaten in eBilanz+?
Gut zu wissen: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, ist die Übermittlung des unverdichteten Kontennachweises verpflichtend. Beim Import erstellt eBilanz+ die erforderlichen Kontennachweise automatisch auf Basis Ihrer Summen- und Saldenliste (SuSa). Eine manuelle Erfassung ist ebenfalls möglich, jedoch mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden.
Alle Informationen zum Kontennachweis finden Sie hier.
Weitere Berichtsbestandteile
Über die Importfunktion können Sie lediglich die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) übernehmen. Sofern Ihre Buchhaltungssoftware den Export eines Anlagenspiegels unterstützt, kann auch dieser importiert werden.
Für den Steuerlichen Betriebsvermögensvergleich (BVV) sowie die Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften stehen in eBilanz+ Assistenten zur Verfügung, die Ihnen beim Ausfüllen dieser Berichtsbestandteile helfen.

Nachfolgend finden Sie außerdem Anleitungen zum manuellen Ausfüllen der einzelnen Berichtsbestandteile.
Wie fülle ich den Anlagenspiegel aus?
Wie fülle ich den Betriebsvermögensvergleich aus?
Wie fülle ich die Kapitalkontenentwicklung aus?
Wie ist das Formular aufgebaut?
- Das Formular ist baumartig aufgebaut. Die übergeordneten Positionen stehen jeweils oberhalb der zugehörigen Detailpositionen. Klicken Sie auf die kleinen Pfeile links, um die nächsten Ebenen zu öffnen. Dort finden Sie die tatsächlich ausfüllbaren Felder.
- Ausgegraute Felder sind Summenfelder. Ihr Wert wird automatisch aus den darunterliegenden Detailpositionen berechnet. Tragen Sie die Werte daher in den untergeordneten Positionen ein.
- Die Struktur folgt der amtlichen Taxonomie des Finanzamts – also einem festgelegten Schema, das vorgibt, welche Daten wie zu erfassen sind.
- Die E-Bilanz-Felder fassen mehrere Buchhaltungskonten unter standardisierten Positionen zusammen.

Gut zu wissen: In einigen Fällen können Sie Werte auch direkt in ein Summenfeld eintragen. Klicken Sie dazu unterhalb des Summenfelds auf „Summenfeld aktivieren“. Die darunterliegenden Detailpositionen werden anschließend automatisch deaktiviert.
Wie lassen sich passende E-Bilanz-Felder finden?
Zur Orientierung steht eine Suchfunktion zur Verfügung:
Hier kann gezielt nach E-Bilanz-Feldern gesucht werden – z.B. durch Eingabe einer Kontonummer. Die Suchfunktion ist auf die Standardkontenrahmen (z.B. SKR03 und SKR04) abgestimmt und schlägt entsprechende Felder auf Basis der offiziellen DATEV-Kontenzuordnungstabellen vor.
Suche nach dem Konto 1200 – Bank (SKR03):

Hinweis: Die Suchfunktion dient als Hilfsmittel, ersetzt jedoch keine steuerrechtliche Prüfung. Die vorgeschlagene Zuordnung sollte in jedem Fall eigenständig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Fußnoten
Über das Notizzettel-Symbol neben jedem Eingabefeld können Sie Fußnoten hinzufügen.
E-Bilanz validieren
Bevor Sie die E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln können, muss der Vorgang validiert werden. Dabei prüft eBilanz+, ob alle erforderlichen Angaben vollständig sind und den Vorgaben der Finanzverwaltung entsprechen.
Werden Fehler oder Hinweise angezeigt, stehen Ihnen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Help Center
- persönliches Support-Team (Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags)
Gut zu wissen: Über „Optionen“ können Sie jederzeit eine PDF-Version Ihrer E-Bilanz erstellen. So können Sie den aktuellen Stand bequem kontrollieren.