Technischer Fehlertext von ELSTER:
Zum angekündigten Berichtsbestandteil '{1}' liegen keine werthaltigen Angaben vor.

Ursache des Fehlers

Fehlende Angaben in den Berichtsbestandteilen

Der gewählte Übermittlungsumfang enthält Berichtsbestandteile, in denen noch keine Daten erfasst wurden.

Hinweis: Unter Berichtsbestandteilen versteht man die einzelnen Berichte, aus denen sich eine E-Bilanz zusammensetzt. Eine E-Bilanz besteht – abhängig von der Rechtsform – nicht nur aus der Bilanz selbst, sondern umfasst beispielsweise auch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), den Anlagenspiegel oder dem Betriebsvermögensvergleich.

Lösung

Prüfen Sie alle aktiven Berichtsbestandteile auf fehlende Angaben und ergänzen Sie dort die erforderlichen Werte. Nutzen Sie die Tabs am oberen Rand, um zwischen den einzelnen Berichtsbestandteilen zu wechseln. Berichtsbestandteile.png

Pflichtbestanteile

Falls der Berichtsbestandteil verpflichtend abzugeben ist (z.B. Gewinn- und Verlustrechnung) und Sie keinen Umsatz ausweisen wollen, tragen Sie z.B. als Betriebsergebnis 0,00 € ein.

Gut zu wissen: Steuerrechtlich ist die Übermittlung einer GuV an das Finanzamt zwingend erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn Sie handelsrechtlich im Rahmen der Offenlegung (z. B. als Kleinstkapitalgesellschaft) von dieser Pflicht befreit sein sollten.

Umfang der Berichterstattung anpassen

Falls ein aktiver Berichtsbestandteil für Ihren speziellen Fall nicht relevant und gesetzlich nicht vorgeschrieben ist (z. B. ein freiwilliger steuerlicher Erläuterungsbericht), können Sie diesen aus dem aktuellen Übermittlungsumfang entfernen. Gehen Sie dazu in den Vorgangsoptionen auf "Vorgang bearbeiten" und wählen Sie den betreffenden Bestandteil ab.

Häufige Fragen

Weshalb ist dieser Berichtsbestandteil für mich relevant?

Die Relevanz der einzelnen Berichte ergibt sich aus den rechtlichen Übermittlungspflichten Ihres Unternehmens. Das System stellt sicher, dass alle für Ihre Rechtsform erforderlichen Module im Datensatz enthalten sind, um eine Ablehnung durch die Finanzverwaltung zu verhindern. Wenn ein Bestandteil aktiv ist, erwartet die Finanzbehörde darin valide Daten.

Muss ich in jedem Feld etwas eintragen?

Nein. Es müssen lediglich die für Ihren Fall relevanten Positionen befüllt werden. Der Fehler tritt nur auf, wenn ein gesamter Berichtsbestandteil (z. B. die komplette GuV oder der Anlagenspiegel) absolut keine Werte enthält. In diesem Fall erkennt die Plausibilitätsprüfung das Dokument als „leer“ und damit als fehlerhaft.

Fehlerbeschreibung der Finanzverwaltung

In den GCD-Daten wurden Berichtsbestandteile angekündigt, zu denen keine werthaltige Angaben vorliegen. Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden: - Tz. B.9.2