Fehlertext
Technischer Fehlertext von ELSTER:
Zum angekündigten Berichtsbestandteil '{1}' liegen keine werthaltigen Angaben vor.
Quelle: Finanzverwaltung / ERiC – amtliches Werk (§ 5 UrhG).
Ursache des Fehlers
Fehlende Angaben in den Berichtsbestandteilen
Der gewählte Übermittlungsumfang enthält Berichtsbestandteile, in denen noch keine Daten erfasst wurden.
Hinweis: Unter Berichtsbestandteilen versteht man die einzelnen Berichte, aus denen sich eine E-Bilanz zusammensetzt. Eine E-Bilanz besteht – abhängig von der Rechtsform – nicht nur aus der Bilanz selbst, sondern umfasst beispielsweise auch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), den Anlagenspiegel oder dem Betriebsvermögensvergleich.
Lösung
Prüfen Sie alle aktiven Berichtsbestandteile auf fehlende Angaben und ergänzen Sie dort die erforderlichen Werte.
Nutzen Sie die Tabs am oberen Rand, um zwischen den einzelnen Berichtsbestandteilen zu wechseln.

Pflichtbestanteile
Falls der Berichtsbestandteil verpflichtend abzugeben ist (z.B. Gewinn- und Verlustrechnung) und Sie keinen Umsatz ausweisen wollen, tragen Sie z.B. als Betriebsergebnis 0,00 € ein.
Gut zu wissen: Steuerrechtlich ist die Übermittlung einer GuV an das Finanzamt zwingend erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn Sie handelsrechtlich im Rahmen der Offenlegung (z. B. als Kleinstkapitalgesellschaft) von dieser Pflicht befreit sein sollten.
Umfang der Berichterstattung anpassen
Falls ein aktiver Berichtsbestandteil für Ihren speziellen Fall nicht relevant und gesetzlich nicht vorgeschrieben ist (z. B. ein freiwilliger steuerlicher Erläuterungsbericht), können Sie diesen aus dem aktuellen Übermittlungsumfang entfernen. Gehen Sie dazu in den Vorgangsoptionen auf "Vorgang bearbeiten" und wählen Sie den betreffenden Bestandteil ab.
Häufige Fragen
Weshalb ist dieser Berichtsbestandteil für mich relevant?
Die Relevanz der einzelnen Berichte ergibt sich aus den rechtlichen Übermittlungspflichten Ihres Unternehmens. Das System stellt sicher, dass alle für Ihre Rechtsform erforderlichen Module im Datensatz enthalten sind, um eine Ablehnung durch die Finanzverwaltung zu verhindern. Wenn ein Bestandteil aktiv ist, erwartet die Finanzbehörde darin valide Daten.
Muss ich in jedem Feld etwas eintragen?
Nein. Es müssen lediglich die für Ihren Fall relevanten Positionen befüllt werden. Der Fehler tritt nur auf, wenn ein gesamter Berichtsbestandteil (z. B. die komplette GuV oder der Anlagenspiegel) absolut keine Werte enthält. In diesem Fall erkennt die Plausibilitätsprüfung das Dokument als „leer“ und damit als fehlerhaft.
Ursache laut Finanzverwaltung
In den GCD-Daten wurden Berichtsbestandteile angekündigt, zu denen keine werthaltige Angaben vorliegen. Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden: - Tz. B.9.2
Quelle: Finanzverwaltung / ERiC – amtliches Werk (§ 5 UrhG).
Verwandte Fehlermeldungen
- Struktureller Fehler 170125079: Der Inhalt eines "footnote"-Elements besteht nicht aus XHTML-Elementen
- Struktureller Fehler 170125080: In einem "footnote"-Eintrag wurde ein nicht erlaubtes HTML-Element gefunden
- Struktureller Fehler 170125081: An einem der HTML-Elemente innerhalb eines "footnote"-Eintrags wurde ein nicht erlaubtes Attribut gefunden
- Struktureller Fehler 170125082: Innerhalb eines "footnote"-Eintrags wurde das in der Fehlermeldung genannte Attribut mit einem nicht erlaubten…
- Struktureller Fehler 170125120: Der Datensatz enthält Angaben zu Positionen, die keinem der in den GCD-Daten angekündigten…