Technischer Fehlertext von ELSTER:
Bei Zugrundelegung des/der Rechnungslegungsstandards '{1}' ist die Position '{2}' branchenfremd und darf daher nicht berichtet werden.
Fehlerbeschreibung der Finanzverwaltung
Die in der Fehlermeldung genannte Position ist aufgrund ihrer Auszeichnung in der Reference Linkbase der Taxonomie spezifisch für bestimmte Branchen und darf bei der/den vorliegenden Ausprägung(en) der Position "Branchen" nicht berichtet werden. Dabei entspricht die Positionsbezeichnung in der Meldung nicht notwendigerweise dem XML-Elementnamen des Konzepts, auf dem das beanstandete Fakt beruht; gehört das Fakt zu einem Tabellenbereich, in dem eine der Sekundärdimensionen die Zielposition der betreffenden Angaben repräsentiert, so kann die Positionsbezeichnung stattdessen den Dimensionswert im -Eintrag des zugeordneten Kontexts wiedergeben. Bei Handelsbilanzen enthält die Fehlermeldung ggf. einen Hinweis, dass der betreffende Fehler nach Ausführung der Umgliederung/Überleitung festgestellt wurde. Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden: - Tz. B.14.3.2.4 - Tz. B.14.12.1 Buchst. j) - Tz. B.15.1 - Tz. B.20.2.4