Technischer Fehlertext von ELSTER:
Bei Zugrundelegung des/der Rechnungslegungsstandards '{1}' ist die Position '{2}' branchenfremd und darf daher nicht berichtet werden.
Quelle: Finanzverwaltung / ERiC – amtliches Werk (§ 5 UrhG).
Fehlerbeschreibung der Finanzverwaltung
Die in der Fehlermeldung genannte Position ist aufgrund ihrer Auszeichnung in der Reference Linkbase der Taxonomie spezifisch für bestimmte Branchen und darf bei der/den vorliegenden Ausprägung(en) der Position "Branchen" nicht berichtet werden. Dabei entspricht die Positionsbezeichnung in der Meldung nicht notwendigerweise dem XML-Elementnamen des Konzepts, auf dem das beanstandete Fakt beruht; gehört das Fakt zu einem Tabellenbereich, in dem eine der Sekundärdimensionen die Zielposition der betreffenden Angaben repräsentiert, so kann die Positionsbezeichnung stattdessen den Dimensionswert im -Eintrag des zugeordneten Kontexts wiedergeben. Bei Handelsbilanzen enthält die Fehlermeldung ggf. einen Hinweis, dass der betreffende Fehler nach Ausführung der Umgliederung/Überleitung festgestellt wurde. Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden: - Tz. B.14.3.2.4 - Tz. B.14.12.1 Buchst. j) - Tz. B.15.1 - Tz. B.20.2.4
Quelle: Finanzverwaltung / ERiC – amtliches Werk (§ 5 UrhG).