Ja. Für die Übermittlung der E-Bilanz ist kein Steuerberater erforderlich. Sie dürfen Ihre E-Bilanz selbst erstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Dafür benötigen Sie lediglich:
- Eine Software, die den amtlichen XBRL-Datensatz erzeugt, z.B. eBilanz+. Die Finanzverwaltung stellt dafür kein eigenes Programm bereit, „Mein ELSTER“ kann keine E-Bilanz erstellen.
- Ein ELSTER-Zertifikat zur Authentifizierung des Übermittlers. Das können Sie als Unternehmen oder Privatperson kostenlos selbst beantragen, ein Zertifikat vom Steuerberater ist nicht nötig. Alternativ können Sie sich auch mit Ihrem deutschen Personalausweis authentifizieren.
- Ihre fertigen Bilanzdaten.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 5b EStG. Der Gesetzeswortlaut regelt die Art der Übermittlung, nicht, wer die E-Bilanz übermitteln muss:
„Wird der Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung jeweils einschließlich der unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden sowie der Anlagenspiegel und das diesem zugrundeliegende Anlagenverzeichnis nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.“ (§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG)
Muss die Bilanz einer GmbH von einem Steuerberater erstellt werden?