Nein. Es gibt keinen Steuerberaterzwang für die Erstellung des Jahresabschlusses. Eine GmbH darf Bilanz, GuV und E-Bilanz selbst erstellen und übermitteln.

Häufig wird das Steuerberatungsgesetz als Gegenargument angeführt. Es regelt aber etwas anderes:

„Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist jede Tätigkeit in fremden Angelegenheiten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.“ § 2 Abs. 2 StBerG

Entscheidend ist das Wort fremden. Das Gesetz schützt Dritte vor unqualifizierter Beratung. Die eigenen steuerlichen Angelegenheiten darf jedes Unternehmen selbst erledigen. Wer für die eigene GmbH bilanziert, leistet keine Hilfe in fremden Angelegenheiten.

Was davon zu unterscheiden ist:

  • Prüfungspflicht: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nach § 316 HGB von einem Abschlussprüfer prüfen lassen. Das ist eine Wirtschaftsprüferpflicht, keine Steuerberaterpflicht, und kleine Kapitalgesellschaften sind davon ausgenommen.
  • Verantwortung: Die Geschäftsführung haftet für die Richtigkeit. Daran ändert sich nichts, wenn Sie selbst bilanzieren.
  • Fristen: Beauftragen Sie eine Steuerberatung, verlängert sich die Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO erheblich. Dieser Vorteil entfällt bei Selbsterstellung.

Kann ich die E-Bilanz ohne Steuerberater einreichen?