Für den Jahresabschluss können je nach Unternehmen eine Handelsbilanz, eine Steuerbilanz oder eine Einheitsbilanz erstellt werden. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihres Zwecks und der zugrunde liegenden Vorschriften.

Steuerbilanz

Die Steuerbilanz wird nach den steuerrechtlichen Vorschriften erstellt und dient ausschließlich der Besteuerung durch das Finanzamt.

Für die E-Bilanz erwartet das Finanzamt deshalb immer steuerrechtliche Wertansätze. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten: eine eigenständige Steuerbilanz oder eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung.

Was ist eine Überleitungsrechnung und wann wird sie benötigt?

Handelsbilanz

Die Handelsbilanz wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Sie dient dazu, die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens darzustellen und richtet sich unter anderem an Gesellschafter, Banken und Investoren.

Sind Sie zur Offenlegung verpflichtet, ist die Handelsbilanz maßgeblich. Offengelegt wird also nicht die Steuerbilanz.

Beispiel

Selbst entwickelte Software

Ein Unternehmen entwickelt eine Software für den eigenen Betrieb.

In der Handelsbilanz darf diese Software unter bestimmten Voraussetzungen als Vermögensgegenstand aktiviert werden und erscheint somit in der Bilanz.

In der Steuerbilanz ist eine Aktivierung dagegen grundsätzlich nicht zulässig. Dadurch ergibt sich ein Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz, der bei der steuerlichen Gewinnermittlung berücksichtigt werden muss.

Einheitsbilanz

Von einer Einheitsbilanz spricht man, wenn Handelsbilanz und Steuerbilanz identisch sind und keine steuerlichen Anpassungen erforderlich sind. In diesem Fall erfüllt eine Bilanz gleichzeitig die handels- und steuerrechtlichen Anforderungen.

Welche Bilanzierungsart wählen Sie in eBilanz+?

Die Bilanzierungsart legen Sie beim Anlegen des Vorgangs fest.

  • Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung

Wählen Sie diese Option, wenn sich Handels- und Steuerbilanz unterscheiden und Sie neben der Übermittlung an das Finanzamt auch die Handelsbilanz für die Offenlegung erstellen möchten. eBilanz+ übermittelt die steuerlichen Werte an das Finanzamt. Anschließend können Sie die Handelsbilanz direkt an das Unternehmensregister übermitteln oder die XML-Datei für die Offenlegung herunterladen.

  • Einheitsbilanz

Wählen Sie diese Option, wenn Handels- und Steuerbilanz identisch sind und keine steuerlichen Anpassungen erforderlich sind. Auch hier können Sie nach der Übermittlung an das Finanzamt die Offenlegung über eBilanz+ durchführen oder die XML-Datei herunterladen.

  • Steuerbilanz

Wählen Sie diese Option, wenn Sie ausschließlich die Steuerbilanz über eBilanz+ an das Finanzamt übermitteln möchten und keine Handelsbilanz für die Offenlegung benötigen.