So erstellen Sie eine E-Bilanz mit Lexware Office und eBilanz+

1. Export der Konten aus Lexware Office (ehemals "lexoffice")

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Klicken Sie oben rechts in der Menüleiste auf „Einstellungen“ und wählen Sie „Export“ aus.

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Wählen Sie als Zeitraum das gesamte Geschäftsjahr aus.

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Klicken Sie unter „Weitere Exporte“ auf „Konten (CSV-Format)“ und wählen Sie ausschließlich „Sachkonten“ aus.

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Klicken Sie anschließend auf „Export starten“.

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Laden Sie die erstellte ZIP-Datei herunter. lexware-office-summen-und-salden-exporteinstellungen.png

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Entpacken Sie die ZIP-Datei. Darin befindet sich die CSV-Datei, die Sie im nächsten Schritt in eBilanz+ importieren können.

Bitte beachten Sie: Je nach Datenbestand kann es vorkommen, dass der CSV-Export von Lexware Office nicht alle für die E-Bilanz erforderlichen Werte enthält. Prüfen Sie daher nach dem Import insbesondere, ob die Eröffnungsbilanzwerte berücksichtigt wurden und die Bilanz ausgeglichen ist.

Sollten Eröffnungsbilanzwerte fehlen oder der CSV-Import bei Ihnen nicht wie erwartet funktionieren, können Sie alternativ die Vorgehensweise über die PDF-Kontenübersicht nutzen. Dabei werden die Bilanzwerte des Vorjahres separat übernommen und die Kontenbewegungen des aktuellen Jahres hinzugefügt.

Lexware Office (Alternative: Kontenübersicht als PDF)

Sie haben den CSV-Export bereits verwendet? Wir freuen uns über Ihre Erfahrungen. Schreiben Sie uns gerne kurz, ob der Import bei Ihnen vollständig funktioniert hat und ob die Eröffnungsbilanzwerte enthalten waren. Ihr Feedback hilft uns dabei, den Import für Lexware Office weiter zu verbessern.

2. Import der Summen- und Saldenliste bei eBilanz+

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Öffnen Sie den Vorgang, in den Sie die Daten importieren möchten.

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Klicken Sie auf „Importieren“. Importfunktion für Summen- und Saldenlisten in eBilanz+

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Wählen Sie als Importformat "Lexware Office (Kontenexport als CSV)" aus.

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Wählen Sie die eben gespeicherte CSV-Datei aus.

Spaltenzuordnung

Anschließend öffnet sich ein Fenster mit der Spaltenzuordnung.

Die Zuordnung ist für Ihre Buchhaltungssoftware bereits vorkonfiguriert. Falls Sie feststellen, dass diese nicht korrekt ist, können Sie die Spalten manuell anpassen. Gerne können Sie auch unseren Support kontaktieren, damit wir die Zuordnung dauerhaft anpassen. So profitieren sowohl andere Nutzer davon, als auch Sie selbst im nächsten Jahr.

Spalten der Summen- und Saldenliste in eBilanz+ zuordnen

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Klicken Sie auf „Weiter →“.

Kontenzuordnung

Im nächsten Schritt wird die Kontenzuordnung angezeigt:

  • Jedes Konto wird einem passenden E-Bilanz-Feld zugeordnet.
  • Die Angabe des verwendeten Kontenrahmens (z.B. SKR03 oder SKR04) verbessert die automatische Zuordnung.
  • Sollte ein Konto nicht automatisch erkannt werden, können Sie es manuell zuordnen.

Hinweis: Zwischensummenfelder bleiben ohne Zuordnung und können ignoriert werden.

Vortragskonten (z.B. Debitoren, Kreditoren) müssen ebenfalls nicht zugeordnet werden, da die Summen bereits in den Bilanzwerten enthalten sind. Eine zusätzliche Zuordnung würde zu Doppelungen führen.

Bitte beachten Sie: Die automatische Zuordnung ist ein Vorschlag. Sie ersetzt keine steuerrechtliche Prüfung. Bitte kontrollieren Sie die Ergebnisse sorgfältig.

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Prüfen Sie alle Zuordnungen und klicken Sie auf „Daten importieren“, um den Import durchzuführen. Daten in eBilanz+ importieren

Gut zu wissen: Über den Import werden, ausschließlich die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung ausgefüllt. Weitere Berichtsbestandteile können aktuell aus Lexware Office nicht exportiert werden und müssen daher in eBilanz+ manuell ergänzt werden.

Die Stammdaten wurden bereits anhand Ihrer Angaben bei der Anlage der E-Bilanz vorausgefüllt. Alle weiteren Berichtsteile wie z.B. der Anlagenspiegel müssen manuell ergänzt werden.

Bei einem erneuten Import werden die bereits vorhandenen Werte in der Bilanz und GuV überschrieben.

3. Anlagenspiegel ausfüllen (falls notwendig)

Hinweis: Sobald in Ihrer E-Bilanz Anlagevermögen ausgewiesen ist, muss dem Finanzamt ein Anlagenspiegel beigefügt werden.

Im Anlagenspiegel dokumentieren Sie die Wertentwicklung jeder einzelnen Position des Anlagevermögens – also wie sich die ursprünglichen Anschaffungskosten bis zum aktuellen Buchwert verändert haben.

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Gehen Sie in den Berichtsbestandteil "Anlagenspiegel".

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Wählen Sie im seitlichen Menü die jeweilige Position des Anlagevermögens aus (z.B. PKW, Betriebsausstattung).

ebilanzplus-anlagenspiegel-position-auswaehlen.png

Gut zu wissen: Im Anlagenspiegel der E-Bilanz werden die einzelnen Wirtschaftsgüter Ihrer Buchhaltung zu übergeordneten Bilanzpositionen zusammengefasst (z.B. Betriebsausstattung).

Sie müssen daher nicht jedes einzelne Anlagegut separat erfassen, sondern die Werte kumuliert pro Bilanzposition eintragen. Maßgeblich ist, dass die Summen je Position mit den entsprechenden Werten in Ihrer Bilanz übereinstimmen.

Über das Listen-Symbol rechts können Sie einsehen, welche Anlagen den jeweiligen Bilanzpositionen zugeordnet sind. ebilanzplus-anlagenspiegel-anlagenliste.png

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Tragen Sie die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ein.

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Erfassen Sie alle Wertänderungen innerhalb des Wirtschaftsjahres, insbesondere:

  • Zugänge
  • Abgänge
  • bisherige Abschreibungen
  • planmäßige Abschreibungen
  • außerplanmäßige Abschreibungen
  • Zuschreibungen (sofern zutreffend)
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Speichern Sie anschließend Ihre Eingaben über den „Speichern“-Button oben rechts.

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Prüfen Sie den Buchwert. Der automatisch errechnete Buchwert zum Periodenende muss exakt dem Wert entsprechen, der in der Bilanz ausgewiesen ist.

Hinweis: Das rote Warndreieck verschwindet, sobald die Endbuchwerte im Anlagenspiegel mit den Bilanzpositionen des Anlagevermögens übereinstimmen.

Bitte beachten Sie: Der Anlagenspiegel ist kein optionaler Bericht, sondern Bestandteil der steuerlichen E-Bilanz, sobald Anlagevermögen vorhanden ist. Stimmen die Werte im Anlagenspiegel nicht mit der Bilanz überein, führt dies zu Validierungsfehlern.

Achten Sie daher stets auf die rechnerische Übereinstimmung zwischen:

Bilanzposition Anlagevermögen = Endbuchwert im Anlagenspiegel

Was ist der Anlagenspiegel?

Weitere Berichtsbestandteile ergänzen

Je nach Rechtsform und Art des Jahresabschlusses sind gegebenenfalls weitere Berichtsbestandteile manuell auszufüllen. Hilfestellungen hierzu sowie Anleitungen für die abschließende Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt finden Sie hier:

Wie fülle ich den Betriebsvermögensvergleich aus?

Wie übermittle ich die E-Bilanz an das Finanzamt?