Die Ergebnisverwendung zeigt, wie der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag am Ende des Geschäftsjahres verwendet wurde. Typische Formen der Ergebnisverwendung sind beispielsweise die Ausschüttung an Gesellschafter oder die Einstellung in Gewinnrücklagen.
Ob Sie in eBilanz+ „Ja“ oder „Nein“ auswählen, hängt davon ab, wie Ihr Jahresabschluss aufgestellt wurde:
- Nein – Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausweisen: Wählen Sie diese Option, wenn das Jahresergebnis noch nicht verwendet wurde. In diesem Fall wird der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag ausgewiesen.
- Ja – Bilanzgewinn/-verlust ausweisen: Wählen Sie diese Option, wenn der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt wurde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bereits Gewinnrücklagen gebildet oder Ausschüttungen berücksichtigt wurden. Ausgewiesen wird dann der Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust.
Auch eine teilweise Ergebnisverwendung ist möglich. Dabei wird nur ein Teil des Jahresüberschusses verwendet, beispielsweise zur Bildung von Gewinnrücklagen. Der verbleibende Teil wird als Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust ausgewiesen.
Gut zu wissen: Wählen Sie in eBilanz+ dieselbe Option, die auch Ihrer Buchhaltung bzw. Ihrem Jahresabschluss entspricht. Bei einer UG (haftungsbeschränkt) ist aufgrund der gesetzlichen Rücklagenbildung häufig die Option „Ja – Bilanzgewinn/-verlust ausweisen“ zutreffend.