Bei einer UG oder GmbH ist die Einkunftsart „Gewerbliche Einkünfte“ standardmäßig voreingestellt. Hintergrund ist, dass Kapitalgesellschaften steuerrechtlich grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig sind. Diese Einstellung wird von ELSTER vorgegeben und kann daher in eBilanz+ nicht geändert werden.

Ob im Einzelfall tatsächlich Gewerbeeinkünfte erzielt werden, ist davon unabhängig. Die Voreinstellung dient der steuerlichen Einordnung der Gesellschaft und ist keine Aussage über die tatsächlich erzielten Einkünfte.

Gut zu wissen: Auch Holdinggesellschaften, die ausschließlich Beteiligungen halten, werden als UG oder GmbH grundsätzlich mit der Einkunftsart „Gewerbliche Einkünfte“ übermittelt.