Hinweis: Für GmbHs und UGs bietet eBilanz+ eine direkte, kostenpflichtige Schnittstelle zum Unternehmensregister. Damit lässt sich die Offenlegung mit wenigen Klicks direkt aus eBilanz+ heraus erledigen.

Grundsätzlich können Sie Ihren Jahresabschluss auch selbst über die Publikations-Plattform des Unternehmensregisters offenlegen. Die hierfür benötigte XML-Datei können Sie in eBilanz+ herunterladen.

So einfach geht's

1

Öffnen Sie den abgeschlossenen Vorgang und klicken Sie auf „Offenlegung im Bundesanzeiger oder Unternehmensregister“.

2

Geben Sie die Unternehmensdaten entsprechend dem Handelsregistereintrag ein und bestätigen Sie diese über „Firmendaten bestätigen“. Falls erforderlich, wählen Sie anschließend die spezielle Gesellschaftsart aus.

3

Wählen Sie die Offenlegungsart und die Unternehmensgröße aus.

Was ist der Unterschied zwischen Veröffentlichung und Hinterlegung?

4

Legen Sie fest, welche Bestandteile offengelegt werden sollen, und ergänzen Sie die erforderlichen Angaben im Anhang.

Welche Daten müssen offengelegt werden?

5

Tragen Sie die Angaben zur Unterzeichnung ein und klicken Sie anschließend auf „Zur Hinterlegung/Zur Veröffentlichung“.

Tipp: Für die Offenlegung ist die Handelsbilanz maßgeblich. Falls Sie eine Steuerbilanz an das Finanzamt übermittelt haben, sind möglicherweise Anpassungen erforderlich. Die steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften können von den handelsrechtlichen abweichen.