Hinweis: Für GmbHs und UGs bietet eBilanz+ eine direkte, kostenpflichtige Schnittstelle zum Unternehmensregister. Damit lässt sich die Offenlegung mit wenigen Klicks direkt aus eBilanz+ heraus erledigen.
Grundsätzlich können Sie Ihren Jahresabschluss auch selbst über die Publikations-Plattform des Unternehmensregisters offenlegen. Die hierfür benötigte XML-Datei können Sie in eBilanz+ herunterladen.
So einfach geht's
Öffnen Sie den abgeschlossenen Vorgang und klicken Sie auf „Offenlegung im Bundesanzeiger oder Unternehmensregister“.
Geben Sie die Unternehmensdaten entsprechend dem Handelsregistereintrag ein und bestätigen Sie diese über „Firmendaten bestätigen“. Falls erforderlich, wählen Sie anschließend die spezielle Gesellschaftsart aus.
Wählen Sie die Offenlegungsart und die Unternehmensgröße aus.
Was ist der Unterschied zwischen Veröffentlichung und Hinterlegung?
Legen Sie fest, welche Bestandteile offengelegt werden sollen, und ergänzen Sie die erforderlichen Angaben im Anhang.
Welche Daten müssen offengelegt werden?
Tragen Sie die Angaben zur Unterzeichnung ein und klicken Sie anschließend auf „Zur Hinterlegung/Zur Veröffentlichung“.
Tipp: Für die Offenlegung ist die Handelsbilanz maßgeblich. Falls Sie eine Steuerbilanz an das Finanzamt übermittelt haben, sind möglicherweise Anpassungen erforderlich. Die steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften können von den handelsrechtlichen abweichen.

