Der unverdichtete Kontennachweis ist die detaillierte Aufschlüsselung einer Bilanz- oder GuV-Position in die zugrunde liegenden Sachkonten. Ein gesetzeskonformer Kontennachweis erfordert pro E-Bilanz-Feld zwingend die Angabe folgender drei Kerninformationen:
- Kontonummer
- Kontenbezeichnung
- Kontensaldo
Bisher genügte es oft, unter der E-Bilanz-Position „Versicherungsprämien, Gebühren und Beiträge“ lediglich den Gesamtsaldo (z. B. 3.250 €) auszuweisen. Ab sofort verlangt die Finanzverwaltung die detaillierte Aufgliederung:
- Konto 4360 | Versicherungen (z. B. Betriebshaftpflicht) | 1.800 €
- Konto 4380 | Beiträge (z. B. IHK-Beitrag) | 250 €
- Konto 4366 | Versicherungen für Gebäude | 1.200 €
Obwohl die gesetzliche Grundlage bereits 2024 geschaffen wurde, entfaltet sie ihre volle Wirkung in der aktuellen Abschlusssaison 2026. Da die Regelung für alle Wirtschaftsjahre gilt, die nach dem 31.12.2024 begonnen haben, ist sie für den Jahresabschluss 2025 erstmals zwingend anzuwenden. Ohne diese Zusatzdaten wird Ihre E-Bilanz technisch nicht mehr vom Finanzamt akzeptiert.
Gut zu wissen: Beim Import Ihrer Summen- und Saldenliste erstellt eBilanz+ den unverdichteten Kontennachweis automatisch und übermittelt ihn zusammen mit der E-Bilanz.
Wie trage ich den Kontennachweis manuell in das E-Bilanz-Formular ein?