Der unverdichtete Kontennachweis ist die detaillierte Aufschlüsselung einer Bilanz- oder GuV-Position in die zugrunde liegenden Sachkonten. Ein gesetzeskonformer Kontennachweis erfordert pro E-Bilanz-Feld zwingend die Angabe folgender drei Kerninformationen:

  1. Kontonummer
  2. Kontenbezeichnung
  3. Kontensaldo
Beispiel

Bisher genügte es oft, unter der E-Bilanz-Position „Versicherungsprämien, Gebühren und Beiträge“ lediglich den Gesamtsaldo (z. B. 3.250 €) auszuweisen. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, verlangt die Finanzverwaltung die detaillierte Aufgliederung:

  • Konto 4360 | Versicherungen (z. B. Betriebshaftpflicht) | 1.800 €
  • Konto 4380 | Beiträge (z. B. IHK-Beitrag) | 250 €
  • Konto 4366 | Versicherungen für Gebäude | 1.200 €

Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 geschaffen. Die Pflicht gilt für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen – bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr also erstmals für den Jahresabschluss 2025. Eine E-Bilanz ohne Kontennachweise entspricht ab dann nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen.

Gut zu wissen: Beim Import Ihrer Summen- und Saldenliste erstellt eBilanz+ den unverdichteten Kontennachweis automatisch und übermittelt ihn zusammen mit der E-Bilanz.

Wie trage ich den Kontennachweis manuell in das E-Bilanz-Formular ein?