Die E-Bilanz-Taxonomie ist das von der Finanzverwaltung vorgegebene Datenschema für die elektronische Übermittlung der E-Bilanz. Sie legt fest, welche Bilanz- und GuV-Positionen an das Finanzamt übermittelt werden und wie diese gegliedert sind.
Einfach erklärt: Die E-Bilanz-Taxonomie ist die vom Finanzamt vorgegebene Gliederung der E-Bilanz. In eBilanz+ entspricht sie dem Aufbau des E-Bilanz-Formulars. Sie müssen sich daher nicht mit der Taxonomie selbst beschäftigen, sondern lediglich Ihre Buchhaltungsdaten den passenden Positionen zuordnen.
Die Taxonomie besteht aus einer hierarchischen Struktur mit Ober- und Unterpositionen. Den verbindlichen Mindestumfang bildet die Kerntaxonomie. Für bestimmte Branchen, beispielsweise Banken oder Krankenhäuser, stehen zusätzlich Branchentaxonomien zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Gilt für Ihre Branche eine Ergänzungs- oder Spezialtaxonomie, können Sie diese beim Anlegen Ihres Unternehmens auswählen.
Wird keine Taxonomie ausgewählt, verwendet eBilanz+ automatisch die Kerntaxonomie.
Welche branchenspezifische Taxonomien unterstützt eBilanz+?
Die Taxonomie enthält verschiedene Feldarten:
- Mussfelder müssen grundsätzlich übermittelt werden. Sind keine Werte vorhanden, wird das Feld automatisch mit dem technischen Wert NIL übermittelt.
- Summenmussfelder werden automatisch aus den untergeordneten Positionen berechnet.
Gut zu wissen: Die Finanzverwaltung veröffentlicht regelmäßig neue Taxonomie-Versionen. eBilanz+ stellt für jedes Wirtschaftsjahr automatisch die passende Taxonomie bereit.
Die Konten meiner Buchhaltung passen nicht zur E-Bilanz-Taxonomie – was nun?
Dass sich die Konten Ihrer Buchhaltung von den Positionen der E-Bilanz-Taxonomie unterscheiden, ist normal. Für die Übermittlung müssen Ihre Konten den passenden Taxonomie-Positionen zugeordnet werden. Dieser Vorgang wird als Mapping bezeichnet.
In eBilanz+ erfolgt die Zuordnung beim Import Ihrer Summen- und Saldenliste in den meisten Fällen automatisch.
Bitte beachten Sie: Die automatische Zuordnung beim Import ist ein Vorschlag und ersetzt keine steuerrechtliche Prüfung.
Grundlage hierfür sind die DATEV-Zuordnungstabellen. Diese Tabellen ordnen die Konten der gängigen DATEV-Kontenrahmen (z. B. SKR03 und SKR04) den entsprechenden Positionen der E-Bilanz-Taxonomie zu. Dadurch werden Standardkonten automatisch den richtigen E-Bilanz-Feldern zugewiesen.
DATEV-Zuordnungstabellen
Verwenden Sie individuelle Konten, die vom Standardkontenrahmen abweichen, können Sie diese beim Import manuell einer E-Bilanz-Position zuordnen. Diese Zuordnung wird unternehmensbezogen gespeichert und steht Ihnen auch in den folgenden Wirtschaftsjahren wieder zur Verfügung.
Hinweis: Manchmal passt eine Position aus Ihrer internen Buchhaltung zu keiner der vorgegebenen Positionen im Datenschema. Für diese Fälle enthält die Taxonomie Auffangpositionen. Erkennbar sind sie an Formulierungen wie „nicht zuordenbar“ oder „andere“. So bleibt die Erfassung rechnerisch korrekt.
Die Finanzverwaltung möchte Geschäftsvorfälle möglichst genau nachvollziehen können und verlangt deshalb ein hohes Maß an Differenzierung. Weil viele Unternehmen in ihrer eigenen Buchhaltung weniger stark differenzieren, gibt es die Auffangpositionen.
Nutzen Sie Auffangpositionen nur, wenn es wirklich nötig ist. Je differenzierter Sie die Felder ausfüllen, desto weniger Rückfragen stellt das Finanzamt.