Sie sind seit einiger Zeit selbstständig tätig und haben sich entschlossen, Ihre Buchhaltung auf Vordermann zu bringen, doch beim Verständnis der verschiedenen abzuführenden Steuern für Ihr Unternehmen haben Sie noch Probleme? 

Keine Sorge, so komplex, wie viele Steuerthemen für Unternehmerinnen und Unternehmer oft erscheinen, sind sie in Wirklichkeit nur selten. So ist es auch bei der Gewerbesteuer, die Unternehmen auf ihre Gewinne abführen müssen.

Einen ersten Überblick zur Gewerbesteuer erhalten Sie in diesem Beitrag:

  • Was ist die Gewerbesteuer?

  • Wer zahlt die Gewerbesteuer?

  • Wie hoch ist die Gewerbesteuer?

  • Wie zahlt man die Gewerbesteuer?

Was ist die Gewerbesteuer? 

Die wichtigsten Eigenschaften der Gewerbesteuer im Überblick: 

  1. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Oft wird sie auch als Realsteuer oder Objektsteuer bezeichnet. 

  2. Die Gewerbesteuer ist im gleichnamigen Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt. 

  3. Gemeinden erheben die Gewerbesteuer auf den Gewinn ansässiger Unternehmen. 

Die Gewerbesteuer ist vor allem, aber nicht nur, von der Höhe des Gewinns eines Unternehmens innerhalb eines Wirtschaftsjahres abhängig. Zudem müssen bei der individuellen Berechnung der Steuerlast stets mögliche Freibeträge und regional abhängige Hebesätze berücksichtigt werden. 

Wer zahlt die Gewerbesteuer? 

Für die Entledigung der Gewerbesteuer kommen erst einmal alle in Deutschland operierenden Gewerbebetriebe, ganz gleich ob Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, infrage. In § 15 EStG (Einkommenssteuergesetz) ist genau festgelegt, wer tatsächlich in diese Gruppe fällt.

Demnach sind alle Unternehmen gewerbesteuerpflichtig, die eine langfristige, gewinnbringende Tätigkeit, eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und die Selbstständigkeit ausüben. Ausgenommen sind gemäß EStG aber sämtliche land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, freie Berufe und sogenannte andere selbstständige Tätigkeiten. 

Damit ist Ihr Unternehmen von Beginn Ihrer Tätigkeit an steuerpflichtig, sofern Sie nicht für eine der genannten Ausnahmen infragekommen. Tatsächlich Abgaben leisten müssen Sie als Personengesellschaft oder Einzelunternehmen aber nur, wenn Sie über dem Freibetrag liegen. Dieser beträgt derzeit 24.500 € Gewinn pro Wirtschaftsjahr.

Wichtig: Kapitalgesellschaften sind von dieser Regelung ausgenommen, für sie gilt kein Freibetrag.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer?

Wie in der Definition bereits angeschnitten, ist die Gewinnhöhe eines Gewerbes die primäre Berechnungsgrundlage der Gewerbesteuerlast. Ebenso werden aber auch andere Faktoren abgezogen oder noch hinzuberechnet. Hinzuberechnet werden u. a. Mieten, Renten und Zinsaufwendungen.

Errechnet wird die Steuerlast dann anhand einer Steuermesszahl, die derzeit 3,5 Prozent beträgt. Möchten Sie also wissen, wie hoch Ihre Gewerbesteuerlast ist, müssen Sie Ihren Gewinn zunächst mit der Steuermesszahl multiplizieren. 

Zusätzliche Berechnungsgrundlage ist zudem der Gewerbesteuerhebesatz. Über dessen Höhe können Gemeinden in Deutschland selbständig entscheiden, weshalb es mitunter zu gravierenden Unterschieden kommen kann. Gewerbesteuerhebesätze betragen zwischen 200 und 900 Prozent. Im Durchschnitt beträgt die gesamte Gewerbesteuerlast für deutsche Gewerbe etwa 15 Prozent. Die Berechnungsgrundlage ist stets der Hebesatz der Gemeinde, in der Ihr Unternehmen ansässig ist. Ein konkretes Rechenbeispiel zur Erhebung finden Sie hier.

Wie zahlt man die Gewerbesteuer? 

Wie es für die Entrichtung von Steuern üblich ist, muss auch die Gewerbesteuer selbständig durch die steuerpflichtige Person ausgewiesen werden. Das geschieht in Form der Gewerbesteuererklärung. 

In der Gewerbesteuererklärung macht das Gewerbe Angaben zum Gewinn im betreffenden Wirtschaftsjahr und stellt sämtliche Informationen zu möglichen Kürzungen und Hinzurechnungen zur Verfügung. Für die endgültige Festsetzung der Steuerlast ist wiederum das zuständige Finanzamt verantwortlich.

Die Gewerbesteuererklärung für ein vorangegangenes Wirtschaftsjahr muss stets zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres vollständig beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Darüber hinaus gilt es für Gewerbesteuerpflichtige, die vierteljährlichen Vorauszahlungsfristen einzuhalten, die jeweils zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November fällig sind. Zu den Stichtagen geben Sie je ein Viertel der erwarteten Steuerlast an das Finanzamt. Die abschließende Gewerbesteuererklärung kann also eine Nachzahlungen, aber auch eine Gutschrift zur Folge haben. 


Disclaimer: Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der angegeben Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen. Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.