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Der Anlagenspiegel – Definition, Zweck und Aufbau

Der Anlagenspiegel zeigt detailliert die Entwicklung des Anlagevermögens auf und muss von Unternehmen als Teil des Jahresabschlusses erstellt werden.

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, was es mit dem Anlagenspiegel auf sich hat, welche Zwecke er erfüllt, wo er abgegeben werden muss und wie er genau aufgebaut ist.

Was ist ein Anlagenspiegel?

In einem Anlagenspiegel, häufig auch Anlagengitter genannt, werden die wertmäßigen Veränderungen aller Positionen des Anlagevermögens eines Unternehmens erfasst. Der Anlagenspiegel ist dabei nur bei mittleren und großen Kapitalgesellschaften ein verpflichtender Teil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Er stellt hierbei eine Ergänzung zur Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung dar. Steuerlich muss er im Rahmen der E-Bilanz von allen Unternehmen, die über Anlagevermögen verfügen, an das Finanzamt übermittelt werden.

Während in der Bilanz und in der GuV lediglich die Buchwerte zu Beginn bzw. Ende eines Geschäftsjahres und die Aufwendungen und Erträge festgehalten werden, bietet uns der Anlagenspiegel eine detaillierte Darstellung der Veränderungen des Anlagevermögens.

Im Anlagenspiegel verfügt jeder Vermögensgegenstand über eine eigene Position. Für jede Position werden in diesem Bericht die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen aufgeführt. Zudem müssen die Abschreibungen im Anlagenspiegel angegeben werden.  

Was ist der Zweck eines Anlagenspiegels?

Der Anlagenspiegel bringt sowohl für das Unternehmen selbst als auch für bestimmte Anspruchsgruppen einige Vorteile mit sich.

Das Unternehmen profitiert von einem Anlagenspiegel, weil dieser die Veränderungen des Wertes des Anlagevermögens detailliert aufzeigt. Dadurch können Unternehmer oder Finanzmitarbeiter genau nachvollziehen, wie sich der Wert des Anlagevermögens verändert hat. Diese Informationen sind deshalb so wichtig, weil Unternehmen dadurch beispielsweise den Investitionsbedarf ableiten können.

Für Anspruchsgruppen außerhalb des Unternehmens, wie beispielsweise Banken oder Investoren bietet der Anlagenspiegel zudem wichtige Rückschlüsse auf den Unternehmenswert des Unternehmens. Zudem können auch diese den zukünftigen Investitionsbedarf abschätzen und diese Informationen als Entscheidungsgrundlage nutzen.  

Wer muss einen Anlagenspiegel erstellen?

Gemäß § 284 Abs. 3 HGB müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften einen Anlagenspiegel für den handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellen.

Obwohl für kleine Kapitalgesellschaften handelsrechtlich gem. § 288 Abs. 1 HGB keine Pflicht zur Erstellung eines Anlagenspiegels besteht, muss er dennoch im Rahmen der steuerlichen E-Bilanz für das Finanzamt erstellt und übermittelt werden.

Wo muss der Anlagenspiegel abgegeben werden?

Unternehmen müssen den Anlagenspiegel im Rahmen ihres Jahresabschlusses beim zuständigen Finanzamt abgeben. Der Anlagenspiegel wird zusammen mit der Bilanz, der GuV und anderen etwaigen Berichten im Rahmen der E-Bilanz elektronisch übermittelt.

Bis vor einigen Jahren konnte der Anlagenspiegel noch in der Bilanz ausgewiesen werden. Dieses Vorgehen ist heutzutage nicht mehr erlaubt.    

Aufbau des Anlagenspiegels

Auch der Aufbau des Anlagenspiegels ist im HGB exakt geregelt. Laut § 284 Abs. 3 Satz 2 HGB „(…) sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen gesondert aufzuführen“.

Aus diesen Vorgaben ergibt sich vereinfacht der folgende Aufbau:

Jahr

 

 

Bilanzposten

 

 

AHK

Zugänge

 

+

Abgänge

 

-

Umbuchungen

 

+/-

Zuschr.

 

+

Abschr.

(kumuliert)

-

1

 

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

3

 

 

 

 

 

 

 

In dieses Schema wird jede Position des Anlagevermögens eingepflegt und die jeweiligen Werte eingetragen. Dadurch kann die Wertentwicklung des Anlagevermögens detailliert nachvollzogen werden.

Hinweis: In der Praxis wird das obige Schema meistens durch die Abschreibungen des aktuellen Geschäftsjahres, den Buchwert des Vorjahres und den aktuellen Buchwert nach der Abschreibung ergänzt.


Disclaimer: Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der angegeben Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen. Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.

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