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Die Liquidationsbilanz – Einfache Erklärung und wichtige Informationen

Wenn es zur Auflösung einer Gesellschaft kommt, muss zwangsläufig eine Liquidationsbilanz erstellt werden. Diese Sonderbilanz unterscheidet sich vor allem bei Personengesellschaften grundsätzlich von einer „normalen“ Bilanz im Rahmen eines Jahresabschlusses.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen daher zunächst, was eine Liquidationsbilanz ist und zeigen Ihnen dann, worin sich diese Bilanzart von einer regulären Bilanz unterscheidet. Außerdem erhalten Sie in diesem Beitrag wichtige Informationen zu den Gründen für eine Auflösung und den Personen, die die Liquidation durchführen.

Was ist eine Liquidationsbilanz?

Die Liquidationsbilanz ist eine besondere Bilanz, die bei der Liquidation eines Unternehmens zur Anwendung kommt. Das bedeutet, dass diese Sonderbilanz bei der Auflösung einer Gesellschaft erstellt werden muss. Die Liquidationsbilanz besteht dabei, je nach Gesellschaftsform, aus einer Eröffnungsbilanz (auch Liquidationsanfangsbilanz), Liquidationsschlussbilanz und gegebenenfalls jährlichen Lageberichten (Liquidationszwischenbilanzen).

Das Ziel einer Liquidationsbilanz ist es, eine Aufstellung über das tatsächlich vorhandene Nettovermögen einer Gesellschaft zu erhalten. Mit diesem Vermögen werden zunächst Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern bedient. Sollte dann noch Vermögen verfügbar sein, wird dieses an die Anteilseigner der Gesellschaft ausgeschüttet.

Wann wird eine Liquidationsbilanz erstellt?

Eine Liquidationsbilanz wird erstellt, wenn es zur Auflösung eines Unternehmens kommt. Grundsätzlich wird von einer Auflösung gesprochen, wenn die Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens freiwillig und planmäßig beendet wird.

Für die Auflösung einer Gesellschaft kann es viele verschiedene Gründe geben. Häufig wird eine Liquidation durch einen Gesellschafterbeschluss beschlossen. Ein Beispiel hierfür ist eine OHG mit zwei Gesellschaftern, die beide in den Ruhestand gehen und ihr Unternehmen daher auflösen.

Insgesamt gibt es laut § 131 HGB vier Gründe, die eine Auflösung verursachen:

  • Ablauf der Zeit, sofern die Gesellschaft nur für eine bestimmte Zeit gegründet wurde

  • Gesellschafterbeschluss

  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • Entscheidung eines Gerichts

Hinweis: Auch bei einer Insolvenz einer Gesellschaft kommt es zu einer Auflösung. In diesem Fall findet die Liquidation jedoch auf Basis der Insolvenzordnung und nicht auf Basis von § 145 ff. HGB statt.

Wer muss eine Liquidationsbilanz erstellen?

Eine Liquidationsbilanz muss grundsätzlich erstellt werden, wenn eine Gesellschaft aufgelöst werden soll. Die Bilanzen werden dabei von sogenannten Abwicklern / Liquidatoren bestellt. Diese Abwickler sind entweder Gesellschafter oder Dritte, die für die Abwicklung ausgewählt wurden.

Die Abwickler haben, wie es der Name bereits sagt, die Aufgabe, die Gesellschaft abzuwickeln. Das bedeutet, dass alle Vermögensgegenstände liquidiert werden müssen. Bei der Liquidation eines Fertigungsunternehmens werden beispielsweise Maschinen und die Lagervorräte verkauft. Grundsätzlich sollen bei einer Liquidation alle verfügbaren Vermögensgegenstände liquidiert werden.

Welchen Umfang hat die Liquidationsbilanz?

Je nach Gesellschaftsform muss eine Liquidationsbilanz verschiedene Dokumente umfassen.

Personengesellschaften

Die Liquidatoren müssen bei einer Personengesellschaft gemäß § 154 HGB eine Eröffnungsbilanz und eine Schlussbilanz erstellen.

Die Liquidationseröffnungsbilanz ist dabei der Ausgangspunkt für die Auflösung. In dieser Aufstellung werden alle Vermögensgegenstände nach ihrem mutmaßlichen Veräußerungswert bewertet.

In dieser Art der Bewertung besteht ein großer Unterschied zur Bewertung von Vermögensgegenständen in einer regulären Bilanz bei fortlaufendem Geschäftsbetrieb. Bei einer „normalen“ Bilanz werden die Vermögensgegenstände gemäß ihrer Anschaffungswerte und nach dem Realisationsprinzip bewertet.

Die Liquidationsschlussbilanz zeigt auf, wie das restliche Vermögen nach der Liquidation verteilt wird. Die Abschlussbilanz muss dabei vor der Verteilung erstellt werden.

Hinweis: Die Schlussbilanz muss auch dann erstellt werden, wenn kein verteilbares Vermögen mehr vorliegt.

Kapitalgesellschaften

Auch die Abwickler von Kapitalgesellschaften müssen eine Abwicklungseröffnungsbilanz erstellen. Zusätzlich zur Eröffnungsbilanz muss zudem ein Bericht erstellt werden, der die Eröffnungsbilanz erläutert. Da die Abwicklung einer Kapitalgesellschaft oftmals mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann, müssen die Liquidatoren zum Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Liquidationszwischenbilanz und einen Lagebericht erstellen.

Im Gegensatz zu Personengesellschaften wird bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip gemäß § 270 AktG, § 71 GmbHG für die Bewertung der Vermögensgegenstände angewendet.


Disclaimer: Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der angegeben Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen. Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.

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