Wenn Sie gerade dabei sind, ein Unternehmen zu gründen, müssen Sie sich zwangsläufig mit der Eröffnungsbilanz beschäftigen. Dieses Thema sorgt bei vielen Unternehmensgründern für Probleme.

Wir wollen Ihnen die Eröffnungbilanz deshalb in diesem Beitrag einfach verständlich erklären. Dafür bereiten wir alle wichtigen Informationen zur Eröffnungsbilanz auf und zeigen Ihnen, weshalb Sie als Unternehmerin oder Unternehmer vor dieser Bilanz keine Angst haben müssen.

Definition – Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz ist eine Gegenüberstellung der Vermögenswerte und der Schulden eines Unternehmens zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung.

Einfach gesagt zeigt die Eröffnungsbilanz also an, welches Vermögen einem Unternehmen zur Verfügung steht und woher die Mittel für dieses Vermögen stammen.

Wer muss eine Eröffnungsbilanz erstellen?

Generell sind alle Unternehmen und Kaufleute zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz verpflichtet, wenn sie allgemein bilanzierungspflichtig sind.

Darüber hinaus müssen auch alle Einzelunternehmer und Selbstständige, die sich freiwillig für die Bilanzierung entschieden haben, eine Eröffnungsbilanz anfertigen.

Konkret bedeutet dies, dass alle GmbHs, UGs, KGs und OHGs eine Eröffnungsbilanz erstellen müssen. Einzelkaufleute und Freiberufler müssen nur dann eine Eröffnungsbilanz erstellen, wenn sie sich freiwillig für die Bilanzierung entschieden haben.

Warum braucht man eine Eröffnungsbilanz?

Im Allgemeinen gibt es zwei Gründe, weshalb Sie als Unternehmer eine Eröffnungsbilanz erstellen müssen:

  1. Rechtliche Verpflichtung gemäß § 242 HGB: Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz. Anhand dieser Bilanz können die Finanzämter die Vermögens- und Schuldenverhältnisse Ihres Unternehmens bei der Gründung des Unternehmens nachvollziehen.

  2. Interne Verwendung der Bilanzdaten: Die Eröffnungsbilanz bietet Ihnen aber auch innerbetrieblich mehrere Vorteile. An dieser Bilanz erkennen Sie, wie Ihre Vermögens- und Schuldensituation zu Beginn der Unternehmertätigkeit bzw. des Geschäftsjahres aussieht. Außerdem ist anhand eines Vergleichs der Eröffnungsbilanzen eine Erfolgsmessung möglich. Sie können mit diesen Bilanzen nachvollziehen, wie sich Ihr Unternehmen entwickelt hat.

Wann muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden?

Es gibt verschiedene Anlässe, zu denen eine Eröffnungbsilanz erstellt werden muss. Diese sind:

  • Neugründung eines bilanzierungspflichtigen Unternehmens

  • Änderung im Bereich der Gesellschafter der Firma

  • Umwandlung des Unternehmens (Abspaltung, Fusion, Wechsel der Rechtsform)

  • Beginn eines neuen Geschäftsjahres

Bei der Gründung eines bilanzierungspflichtigen Unternehmens sind Sie verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Diese Bilanz wird auch als Gründungsbilanz bezeichnet.

Darüber hinaus müssen Sie zudem eine Eröffnungsbilanz erstellen, wenn es zu Änderungen im Bereich der Gesellschafter oder zur Umwandlung des Unternehmens kommt. Wandeln Sie beispielsweise Ihre UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH um, muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden.

Aus buchhalterischer Sicht müssen Sie zudem zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres eine Eröffnungsbilanz erstellen. Diese muss mit der Schlussbilanz des vorherigen Geschäftsjahres übereinstimmen. Stimmen die beiden Bilanzen überein, wird dies als Bilanzidentität bezeichnet. Für diese jährliche Eröffnungsbilanz ist aber keine E-Bilanz notwendig – an das Finanzamt muss regelmäßig nur die Gründungsbilanz übermittelt werden.

Welche Inhalte umfasst die Eröffnungsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz umfasst eine Aktiv- und eine Passivseite. Anhand dieser Aufstellung wird deutlich, welche Mittel zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung vorliegen (Aktiva) und aus welchen Quellen diese Mittel stammen (Passiva). Die Bilanz stellt also die Vermögens- und Schuldenverhältnisse zu einem bestimmten Zeitpunkt dar.

Aktiva in der Eröffnungsbilanz

Die Aktiva zeigen an, wie die Mittel Ihres Unternehmens verwendet werden. Grob wird hierbei zwischen dem Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden. Das Anlagevermögen umfasst beispielsweise Maschinen, Gebäude, Computer und vieles mehr. Das Umlaufvermögen besteht unter anderem aus dem Kassenguthaben und Rohstoffen.

Passiva in der Eröffnungsbilanz

Im Bereich der Passiva wird die Mittelherkunft ersichtlich. Die Mittel für die Unternehmenstätigkeit können dabei entweder aus Eigen- oder Fremdkapital stammen. Eigenkapital sind hierbei beispielsweise Einlagen der Gesellschafter oder Erträge, während Fremdkapital beispielsweise aus Darlehen oder Krediten bestehen kann.

Wenn Sie die Eröffnungsbilanz an das Finanzamt übermitteln, sollten Sie zudem darauf achten, dass diese den Unternehmensnamen, das Gründungsdatum und den Gründungsort enthält.

Tipp: Im § 266 HGB finden Sie die vorgegebene Gliederung des Gesetzgebers. Mithilfe dieser Vorlage können Sie sich einen besseren Eindruck von der Form der Eröffnungsbilanz machen.

Wann und wo muss die Eröffnungsbilanz eingereicht werden?

Es gibt keinen festgelegten Zeitraum, in dem die Eröffnungsbilanz nach der Gründung eines Unternehmens eingereicht werden muss. Sie sollten die Gründungsbilanz Ihres Unternehmens bestenfalls zeitnah nach der Gründung Ihres Unternehmens bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.

Im Normalfall haben Sie dazu 3–6 Monate Zeit. Es empfiehlt sich jedoch, die Eröffnungsbilanz schnellstmöglich nach der Gründung einzureichen.


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