Bei einer Geschäftsaufgabe eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft muss grundsätzlich eine Aufgabebilanz erstellt werden. Dabei ist es irrelevant, ob Sie Kleinunternehmer, Selbstständige oder Freiberufler sind. Das Finanzamt benötigt die Aufgabebilanz, um den Aufgabegewinn festzustellen.

Das bedeutet, dass Unternehmen auch dann eine Aufgabebilanz erstellen müssen, wenn Sie bisher nicht bilanzierungspflichtig sind. Für die Aufgabe des Geschäfts muss jede Unternehmerin bzw. jeder Unternehmer zur Bilanzierung übergehen.

Was ist eine Aufgabebilanz?