Es gibt verschiedene Anlässe, zu denen eine Eröffnungbsilanz erstellt werden muss.

Zum Beispiel:

  • Neugründung eines bilanzierungspflichtigen Unternehmens
  • Umwandlung des Unternehmens (Abspaltung, Fusion, Wechsel der Rechtsform)

Bei der Gründung eines bilanzierungspflichtigen Unternehmens ist das Unternehmen verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Diese Bilanz wird auch als Gründungsbilanz bezeichnet.

Es gibt keinen festgelegten Zeitraum, in dem die Eröffnungsbilanz nach der Gründung eines Unternehmens eingereicht werden muss. Sie sollten die Gründungsbilanz Ihres Unternehmens bestenfalls zeitnah nach der Gründung Ihres Unternehmens bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.

Im Normalfall haben Sie dazu 3–6 Monate Zeit. Es empfiehlt sich jedoch, die Eröffnungsbilanz schnellstmöglich nach der Gründung einzureichen.

Was ist eine Eröffnungsbilanz?