Generell sind alle Unternehmen und Kaufleute zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz verpflichtet, wenn sie allgemein bilanzierungspflichtig sind.
Darüber hinaus müssen auch alle Einzelunternehmer und Selbstständige, die sich freiwillig für die Bilanzierung entschieden haben, eine Eröffnungsbilanz anfertigen.
Konkret bedeutet dies, dass alle GmbHs, UGs, KGs und OHGs eine Eröffnungsbilanz erstellen müssen. Einzelkaufleute müssen ebenfalls eine Eröffnungsbilanz erstellen, sofern sie nicht nach § 241a HGB von der Buchführungspflicht befreit sind (Umsatzerlöse bis 800.000 € und Jahresüberschuss bis 80.000 €). Freiberufler sind nicht bilanzierungspflichtig und erstellen eine Eröffnungsbilanz nur, wenn sie sich freiwillig für die Bilanzierung entscheiden.
Was ist eine Eröffnungsbilanz?