Generell sind alle Unternehmen und Kaufleute zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz verpflichtet, wenn sie allgemein bilanzierungspflichtig sind.

Darüber hinaus müssen auch alle Einzelunternehmer und Selbstständige, die sich freiwillig für die Bilanzierung entschieden haben, eine Eröffnungsbilanz anfertigen.

Konkret bedeutet dies, dass alle GmbHs, UGs, KGs und OHGs eine Eröffnungsbilanz erstellen müssen. Einzelkaufleute und Freiberufler müssen nur dann eine Eröffnungsbilanz erstellen, wenn sie sich freiwillig für die Bilanzierung entschieden haben.

Was ist eine Eröffnungsbilanz?